Düsseldorf Falsch beraten? Prozess um Pannen-Diesel

Renault dreimal in drei Wochen abgeschleppt. Ruß-Filter muss auf Touren gebracht werden.

Foto: Auto-Reporter-Net

Düsseldorf. Nur zehn Kilometer weit fährt Leif H. als technischer Angestellter. Auch der Weg zur Kita, die der drei Jahre alte schwerbehinderte Sohn besucht, ist kurz. Trotzdem schaffte sich die Familie vor acht Monaten für 24.501 Euro einen schwarzen Renault Diesel-Van an. Doch das Fahrzeug ist für ständige Kurzstrecken technisch überhaupt nicht geeignet. „Das hätte man uns beim Kauf sagen müssen“, meint der 35-Jährige, der den Wagen nun wieder loswerden möchte. Am Montag begann der Zivilprozess vor dem Landgericht.

Eigentlich wollte die Familie sich einen Benziner anschaffen. Doch im Showroom der Automeile am Höherweg stand der schwarze Renault. Da der Jahreswagen auch noch einem leitenden Mitarbeiter des Hauses gehört hatte, waren Leif H. und seine Ehefrau der festen Überzeugung, dass man mit dem Van nichts falsch machen könne. Das änderte sich bald.

Denn innerhalb von drei Wochen musste der Renault dreimal abgeschleppt werden. Leif H.: „Das war immer das Gleiche. Wir sind etwa 80 Kilometer weit gefahren. Dann ging eine rote Warnlampe an. Danach muss man sofort anhalten.“ Regelmäßig kam der Wagen angeblich repariert aus der Werkstatt zurück.

Doch dann stellte Leif H. auch noch fest, dass der Diesel erheblich mehr Kraftstoff verbrauchte, als angegeben war. Statt sechs Liter war es etwas das doppelte. Schließlich brachte der 35-Jährige den Wagen zurück zum Autohaus. Da soll er auch bleiben.

Das Unternehmen wiederum weist jede Schuld von sich. Wie der Verkäufer erklärte, sei die Familie darauf hingewiesen, dass der Rußpartikelfilter sich „freibrennen“ muss. Das heißt: Der Wagen muss auf der Autobahn auf Temperatur gebracht werden, damit der Filter nicht verstopft. Der 28-Jährige behauptet, beim Verkauf des Autos darauf hingewiesen zu haben. „Dann hätten wir den Renault doch gar nicht erst angeschafft“, schüttelt Leif H. den Kopf. Auch in der Bedienungsanleitung des Vans finden sich keinerlei Hinweise auf das Filter-Problem.

Die Richterin versuchte am Montag, die beiden Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen — allerdings ohne Erfolg. Darum wird am 9. Mai eine Entscheidung bekannt gegeben.