Rheinbahn Fehler im Vertrag: 37 Rheinbahner dürfen bis ans Lebensende arbeiten
Düsseldorf · Der Passus über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von 37 Mitarbeitern wurde von der Rheinbahn schlicht vergessen. Bislang betrifft es nur einen Mitarbeiter, bei den anderen ist es noch nicht so weit.
37 Rheinbahner können im Rentenalter noch mal kräftig ihr Konto auffüllen. Jedenfalls wenn sie noch rüstig sind und Lust auf ihren Job bei dem Nahverkehrsunternehmen haben. Wie der Express zuerst berichtete, haben Sie nämlich ein Recht auf lebenslange Arbeit, ohne dass ihre Pensionsansprüche davon betroffen sind. Möglich ist das weil in ihren Verträgen der Absatz fehlt, bei dem es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Das bestätigte Rheinbahnsprecher Georg Schumacher: „Zurzeit gibt es allerdings nur einen Mitarbeiter, der von dieser Regelung betroffen ist.“
Erst 2001 wurde der Fehler bei der Rheinbahn bemerkt
Es handelt um Verträge, die bis zum Jahr 2001 abgeschlossen wurden. Erst da stellte die Rheinbahn fest, dass bei Mitarbeitern der Verwaltung ein wichtiger Satz im Vertrag fehlte. Nämlich der, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf des Monats endet, in dem der Mitarbeiter Anspruch auf die Altersrente hat. Ursprünglich waren rund 100 Beschäftigte davon betroffen. Schumacher: „In den meisten Fällen haben wir einvernehmliche Regelungen gefunden.“ Übrig sind nun noch 37 Rheinbahner, die ein Recht auf lebenslange Arbeit haben.
Wichtig sei, dass niemand Geld ohne Leistung bekommt. „Es handelt sich um Arbeitsverträge“, betont der Rheinbahnsprecher, „das heißt, wer nicht mehr arbeitet, bekommt auch kein Geld mehr.“ Darum sei dem Unternehmen auch im Prinzip kein Schaden entstanden.
36 betroffene Mitarbeiter sind noch nicht im Rentenalter
Bislang sei ohnehin erst ein einziger Mitarbeiter betroffen, die anderen 36 mit alten Verträgen ausgestatteten Rheinbahner haben das Rentenalter noch nicht erreicht. Sie können aber selbst entscheiden, wie lange sie noch am Schreibtisch sitzen möchten. In dem einen Fall handelt es sich um einen Mitarbeiter der Verwaltung, der das Rentenalter schon um ein paar Jahre überschritten hat. Georg Schumacher: „Bei dem sind wir aber ganz froh, dass wir in haben. Das ist ein erfahrener und fachkundiger Kollege, dessen Stelle wir neu besetzen müssen, wenn er später einmal ausscheidet.“