Firma feuert falschen Doktor
Der 50-Jährige war anonym angezeigt worden. Am Ende gab es einen Vergleich.
Düsseldorf. Fristlos kündigte eine Düsseldorfer Kran-Firma dem Leiter der Steuerabteilung. Grund: Der 50-Jährige hatte einen Doktortitel geführt, der ihm angeblich nicht zustand.
Damit sei das Vertrauensverhältnis so gestört gewesen, dass eine Weiterbeschäftigung in der verantwortungsvollen Position nicht möglich sei. Am Montag trafen sich die Parteien vor dem Landarbeitsgericht wieder — und einigten sich am Ende auf einen Vergleich.
2005 hatte der Mann den Doktortitel an einer privaten amerikanischen Universität erworben. Bei der Meldebehörde wurde das auch problemlos eingetragen, nachdem der 50-Jährige die Unterlagen aus den USA vorlegte.
Ob der Doktortitel bei der Einstellung als Leiter der Steuerabteilung bei dem Unternehmen eine Rolle spielte, konnte am Montag nicht geklärt werden, er soll zumindest nicht Voraussetzung gewesen sein.
Das wäre vermutlich niemals herausgekommen, wenn der Angestellte nicht jemand hätte, der ihm nicht wohlgesonnen ist. „Vermutlich im privaten Umfeld“, so der Verdacht des 50-Jährigen. Denn nach einer anonymen Anzeige bei der Landesregierung wurde der Doktortitel überprüft — und schließlich aberkannt.
Daraufhin erhielt der Mann von seinem Arbeitgeber sofort die fristlose Kündigung. Allerdings ohne dass der Betriebsrat eingeschaltet worden war. Ein Grund, warum der Steuerexperte schon den ersten Prozess am Arbeitsgericht gewonnen hatte. Außerdem konnten die Richter nicht erkennen, dass er seinen Arbeitgeber arglistig getäuscht hatte — denn der Angestellte ging davon aus, den Doktortitel führen zu dürfen.
Schließlich einigten sich die Parteien. Weil es von beiden Seiten kein Interesse gab, das Arbeitsverhältnis fortzuführen, wurde eine fristgerechte Kündigung zum 30. November 2014 vereinbart. Der 50-Jährige wird bis dahin freigestellt und bekommt noch Bonuszahlungen in einer Höhe von 49 000 Euro.