Düsseldorf Fluglärm: Neues Gutachten widerspricht Flughafen
Mehr als 49 Slots pro Stunde führten zu einer noch größeren Belastung nach 23 Uhr. Flughafen muss 40 770 Einwendungen bearbeiten.
Düsseldorf. „Immer mehr Nachtflüge ärgern lärmgeplagte Anwohner“ titelte die WZ vorvergangene Woche. Schon über 1600 verspätete Starts und Landungen zwischen 23 und 6 Uhr hatte der Flughafen selbst bislang in diesem Jahr registriert. Neben Begründungen dafür (z.B. Unwetter, Streiks) verweisen die Airport-Manager bei dieser Gelegenheit auch auf die beim Land beantragte Ausweitung der maximal zulässigen Flugbewegungen (Slots) von 45 auf 60 pro Stunde. Denn, so die Argumentation, wenn zu den besonders nachgefragten Zeiten am Morgen und frühen Abend mehr geflogen werden könnte, bauten sich bis 23 Uhr weniger Verspätungen auf, wodurch die Nachtflugregelungen besser einzuhalten seien.
„Alles Quatsch“, meint Christoph Lange, der Vorsitzende des Vereins „Bürger gegen Fluglärm“, „das Gegenteil ist der Fall. Denn hier wird ein Verkehrsaufkommen unterstellt, dass zwangsläufig zur Verdrängungen von noch mehr Flügen in die Nachtzeit führen würde.“
Die Fluglärmgegner stützen sich dabei auf ein Gutachten, das sie bei Flughafenplaner Dieter Faulenbach da Costa (FDC Airport) in Auftrag gegeben haben. Es sollte das Kapazitätsgutachten des Flughafens untersuchen — und liegt nun der WZ vor. Im Fazit heißt es: „Mit der technischen Planung, den betrieblichen Bedingungen (...) sind maximal 47 Flugbewegungen (plus 2) in der Stunde mit einem akzeptablen Verzögerungsmaß von vier Minuten akzeptabel. Höhere Verkehrszahlen führen zu einem inakzeptablen Verspätungsniveau (...) und zu einer übermäßigen Belastung der Nachtrandstunden.“ Im übrigen stellt das Gutachten auch fest, dass die Slotnachfrage in Düsseldorf seit 2008 gesunken ist und dass die angebotenen Slots am Tag gar nicht vollständig ausgenutzt werden.
Der Flughafen wollte sich am Montag so kurzfristig noch nicht zum neuen Gutachten äußern. Sprecher Christian Hinkel bat um Verständnis: „Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum laufenden Planfeststellungsverfahren sind 40 770 Einwendungen bei der Bezirksregierung eingegangen. Wir als Antragssteller sind nun aufgefordert, zu jeder einzelnen sukzessive Stellung zu beziehen.“ Der Erörterungstermin, an dem sich alle Beteiligten nochmals mündlich äußern können, soll ab 13. Februar stattfinden.