Fortuna-Ordner ins Koma geprügelt - Gefängnis für Schläger

Einem Ordner von Fortuna Düsseldorf wurde im Stadion das Gesicht zertrümmert. Die Angreifer kamen nach Überzeugung des Amtsgerichts aus den eigenen Reihen - und sollen nun ins Gefängnis.

Raschid K. soll den Fan-Betreuer mit Tritten lebensgefährlich verletzt haben.

Foto: Judith Michaelis (Archiv)

Düsseldorf. Es waren bizarre Szenen, die sich am Mittwoch vor dem Schöffengericht abspielten. Rund eine Stunde lang schilderte Staatsanwältin Britta Gerdermann, wie im Oktober vor drei Jahren ein Fan-Ordner der Fortuna fast totgeprügelt wurde. Währenddessen schienen sich die beiden Angeklagten köstlich zu amüsieren, grinsten fast pausenlos und warfen sich aufmunternde Blicke zu. Gegen einen der Männer wurden zwei Ordnungsgelder verhängt, weil er immer wieder dazwischenredete.

Zu Ende war es mit der Fröhlichkeit, als das Urteil verkündet wurde. Drei Jahre und drei Monate müssen die zwei 28-Jährigen ins Gefängnis. Nach dem Spiel gegen die Bayern stellte ein 35-Jähriger, der für den Fortuna Supporters Club als Ordner arbeitet, eine Gruppe von jungen Leuten zur Rede. Sie hatten während der Partie andere Fans angepöbelt und mit Essensresten sowie Getränken beworfen.

Die beiden 28-Jährigen stürzten sich plötzlich auf den Mann. Während einer ihn von hinten fest hielt, trat der andere brutal mit dem Knie zu. Dabei wurde dem Ordner die Stirn regelrecht zertrümmert, er schwebte in akuter Lebensgefahr und leidet bis heute an den Folgen. Der 35-Jährige hat ständig Kopfschmerzen und Platzangst. Sechs Monate war er krankgeschrieben. Eine Vielzahl von Zeugen hatte das Gericht angehört. Am Ende war man überzeugt, dass sich alles so zugetragen hatte, wie die Staatsanwaltschaft es ermittelt hatte.

Einer der Angeklagten hatte erklärt, dass der Ordner ihn zuerst angegriffen habe, weil er sich angeblich mit dessen Freundin gestritten hatte. Es habe sich nur um eine Abwehrhandlung gehandelt. Immerhin entschuldigte er sich bei dem Opfer. Sein Komplize hatte die Aussage verweigert. „Brutal und aggressiv“ seien die beiden vorgegangen, begründete Richterin Susanne Scholz das Urteil. Sie hätten schwere Verletzungen in Kauf genommen. Neben der Haftstrafe müssen die Angeklagten eine Entschädigung von 12.000 Euro zahlen.