Gericht Fortuna-Schlägerei: Prozess neu aufgerollt

Angeklagter bricht sein Schweigen und beteuert seine Unschuld.

Foto: C. Wolf

Düsseldorf. Es ist der dritte Anlauf eines Prozesses, den man einem 35-jährigen Fortuna-Ordner nur schwer zumuten kann. Er war beim Spiel gegen die Bayern im Oktober vor drei Jahren fast totgeprügelt worden. Die beiden mutmaßlichen Täter wurden im Januar zu jeweils drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Dagegen hatten die 28-Jährigen Berufung eingelegt. Seit Freitag wird vor dem Landgericht darüber verhandelt.

Einer der Angeklagten hatte bisher konsequent geschwiegen. Er sitzt in Untersuchungshaft, weil er nach dem letzten Prozess noch im Gericht das Opfer bedroht haben soll. Am Freitag brach der 28-Jährige erstmals sein Schweigen — es war allerdings alles andere als ein Geständnis.

Der junge Mann betonte, dass es ein Fehler gewesen sei, bisher nicht ausgesagt zu haben. Er sei aber von seiner Unschuld überzeugt gewesen und ging davon aus, am Ende auch nicht verurteilt zu werden. Als Zeugen seien in dem Prozess ausschließlich Verwandte und Freunde des Opfers angehört worden. Dabei sei es nur darum gegangen, eine möglichst hohe Entschädigung zu bekommen.

Er räumte ein, dass er an der Rangelei im Stadion beteiligt war. Der Streit sei aber von dem 35-Jährigen angefangen worden. Der sei auf seinen Kumpel zugegangen und habe ihn mit den Worten angeschrien: „Lass meine Freundin in Ruhe.“

Bei der Auseinandersetzung habe er auch einen Freund des Opfers mit der Faust geschlagen, nicht aber den 35-Jährigen. An der Szene, die zu den schweren Verletzungen des Fortuna-Ordners führten, sei er nicht beteiligt gewesen. Dazu passe auch, dass Zeugen zunächst einen Hauptverdächtigen erkannt hatten, der an dem Tag gar nicht im Stadion war.

Der Mitangeklagte hatte im ersten Prozess ein Teilgeständnis abgelegt, aber bestritten, dass man „brutal und aggressiv“ vorgegangen sei, wie die Staatsanwaltschaft behauptete. Er verweigerte Freitag die Aussage.

Der Fortuna-Ordner musste noch einmal schildern, an was er sich noch erinnern kann. Der Prozess ist zunächst auf fünf Verhandlungstage angesetzt.