Freundin entstellt: Beißer muss ins Gefängnis
27-Jährige bleibt ihr Leben lang gezeichnet. Angeklagter schaute beim Urteil an die Decke.
Als Amtsrichter Hans-Werner Telle-Hetfeld gestern das Urteil verkündete und von einer „menschenverachtenden Tat“ sprach, schaute der Angeklagte an die Decke, als ob ihn das alles nicht anging. Dass der Hotelfachmann wirklich bereute, was er seiner Ex-Freundin angetan hatte, bezweifelte das Gericht. Zeit zum Nachdenken hat der 28-Jährige im Gefängnis. Denn er wurde zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, weil er die junge Frau so fest gebissen hatte, dass sie ihr Leben lang entstellt bleibt.
Der Richter sprach von einem „erheblichen Stück Fleisch“, das der Angeklagte der 27-Jährigen aus dem Gesicht gerissen hatte, als beide gemeinsam im Oktober vor zwei Jahren in der Warteschlage von einer Diskothek an der Ronsdorfer Straße standen. Weil die Frau ihm ihren Wagenschlüssel nicht geben wollte, war der angetrunkene Mann ausgerastet.
Die 27-Jährige musste notoperiert werden und sich einer Hauttransplantation unterziehen. Damit die Narbe am Auge kleiner wird, sind sechs weitere Operationen notwendig. Ganz verschwinden wird sie nie. Darunter leidet die junge Frau erheblich.
Nach der Tat hatte ihr Ex-Freund noch versucht, sie mit einem Nacktfoto auf seinem Handy zu erpressen, um den Kontakt aufrecht zu erhalten. Auch das wurde vom Gericht strafschärfend gewertet. Außerdem muss der 28-Jährige dem Opfer 8500 Euro Schmerzensgeld zahlen.