Schüsse auf Freundin: 14 Jahre Gefängnis
Der 40-jährige Angeklagte wurde unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt.
Der Prozess vor der siebten Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hatte seit Mitte Oktober lange gedauert. Und auch das Verkünden des Urteils nahm gestern einige Zeit in Anspruch. Der 40-jährige Angeklagte, der die Mutter des gemeinsamen Sohnes am 24. April mit mehreren Schüssen fast getötet hätte, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Zu dieser Haftstrafe hat ihn das Schwurgericht gestern wegen versuchten Mordes aus Heimtücke, wegen versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Außerdem hat der Angeklagte gegen das Waffengesetz verstoßen, weil er eine halbautomatische Kurzwaffe geführt hat.
Neben den Strafen wurden auch die finanziellen Folgen für den Täter verkündet. So muss der Angeklagte die außergerichtlichen Auslagen übernehmen und 50 000 Euro Schmerzensgeld an die 33 Jahre alte Ex-Freundin zahlen. Die Tatwaffe wird eingezogen.
Die Ex-Partnerin und Mutter des gemeinsamen Kindes hatte am Prozess als Nebenklägerin teilgenommen. In einer ausführlichen Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den Fall ein. Das Opfer habe im Gerichtssaal widerspruchsfrei und ohne Belastungstendenz ausgesagt, war der Richter überzeugt. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt und zugegeben: „Ich allein trage die Schuld.“ Zum Tatmotiv sagte er jedoch kaum etwas.
Am 24. April hatte der Angeklagte an der Kindertagesstätte gewartet. Er bot der 33-Jährigen eine Autofahrt in die Stadt an. Die offenbar arglose Frau nahm das Angebot an. Nachdem sie einen Kaffee getrunken hatten, fuhr der Angeklagte ziellos umher, ehe er anhielt. Plötzlich bedrohte er die Frau mit einer Pistole und rief: „Ich bringe dich um.“ Sofort schoss der Mann auf den Oberkörper der 33-Jährigen, wobei er deren Herz nur knapp verfehlte. Die Frau konnte ihn nur noch hilflos bitten, sie ins Krankenhaus zu fahren. Diese Tat wertete das Schwurgericht als Mordversuch.
Der Angeklagte schoss noch zweimal auf das hilflose Opfer, zuletzt vor seiner Wohnung. Anwohner hatten dort die Polizei verständigt. Die schwer verletzte Frau konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Die beiden weiteren Taten des Schützen wertete das Gericht als versuchten Totschlag. Eine Gefühlsregung ließ der Angeklagte gestern nicht erkennen.