Gaststätte ist ein privater Ort
Als Nichtraucher muss man es ja zugeben. Der gesetzliche Schutz ist ein Segen für jene, die gerne mal in eine Gaststätte gehen — ohne um gesundheitliche Folgen fürchten zu müssen. Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern, die früher dem blauen Dunst schutzlos ausgeliefert waren, es sei denn, sie blieben zu Hause.
26.06.2012
, 20:16 Uhr
Diese Zeiten sind zum Glück vorbei.
Doch die Gaststätte ist auch ein privater Ort, in dem es immer noch einen Hausherrn gibt. Auch diese Eigentumsverhältnisse sollte ein Gesetzgeber respektieren — und den Nichtraucherschutz besser kontrollieren.