Dies hatte die Witwe Eva Beuys per einstweiliger Verfügung erwirkt.
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte das Ausstellungsverbot. Moyland hätte demnach bei Eva Beuys die Genehmigung für die Präsentation der Fotos einholen müssen. Gegen das Urteil war Moyland, das über den weltweit größten Bestand an Werken von Joseph Beuys verfügt, in Berufung gegangen. Experten befürchten, dass die fotografische Dokumentation von Kunstaktionen, Happenings, Performances, Theater- und Konzertaufführungen erschwert wird, wenn für die Veröffentlichung künftig immer die Einwilligung des Künstlers oder seiner Erben eingeholt werden muss.