Gerichtsstreit um Ausgrabungen
Andreasquartier: Firma fordert 300 000 Euro von der Frankonia GmbH.
Düsseldorf. Ein Streit um die Vergütung von Ausgrabungsarbeiten auf der Baustelle des Andreasquartiers beschäftigt das Landgericht. Ein Unternehmer, der beauftragt worden war, das Gelände auf archäologische Funde zu untersuchen, hat den Bauherren auf mehr als 300 000 Euro verklagt. Der Bauherr, die Frankonia Eurobau Andreasquartier GmbH, hatte 2012 schließlich ein anderes Unternehmen auf dem Gelände arbeiten lassen. Der klagende Unternehmer ist der Meinung, der Bauherr habe sich nicht an die Vereinbarung gehalten: Er verlangt die seiner Auffassung nach mit der Frankonia vereinbarte Vergütung und eine Entschädigung für vorgehaltenes Personal.
Die Frankonia Eurobau realisiert das Bauvorhaben des Andreasquartiers in der Altstadt am Standort des früheren Amts- und Landgerichts. Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler müssen Grabungen in historischer Umgebung archäologisch begleitet werden. Deshalb beauftragte der Bauherr im Dezember 2011 das Unternehmen, das schließlich im Januar 2012 mit den Arbeiten begann und u.a. frühmittelalterlich-karolingische Siedlungsspuren fand. Folgearbeiten führte schließlich ein anderes Unternehmen durch.
Das Gericht ließ gestern durchblicken, dass die Klage des Unternehmers wenig Aussicht auf Erfolg hat. Es schlug einen Vergleich vor: Demnach soll die Frankonia Eurobau dem Unternehmer 100 000 Euro zahlen. Die Parteien haben bis Ende November Zeit, sich zu entscheiden.