Geschwister-Scholl—Gymnasium: Prügel unterm Schwarzen Brett
Nachhilfelehrer geriet mit Schul-Hausmeister aneinander.
Düsseldorf. Als Nachhilfelehrer verdient sich ein Jura-Student (36) Geld dazu. Mathe und Deutsch will er seinen Schülern beibringen. Wenn’s um die Kopfnoten wie Betragen geht, muss der Mann aber selbst nachsitzen. Denn er lieferte sich eine handfeste Schlägerei mit einem Schul-Hausmeister und stand darum jetzt wegen Körperverletzung vor Gericht.
Am 13. April vor zwei Jahren tauchte der Student plötzlich nachmittags im Geschwister-Scholl—Gymnasium an der Redinghovenstraße auf. Er war auf der Suche nach weiteren Schülern, wollte einen Zettel an das Schwarze Brett kleben. Das bekam der Schul-Hausmeister mit, der sofort einschritt. „Ich habe ihm gesagt, dass so etwas mit der Schulleitung abgesprochen werden muss“, erklärte der 48-Jährige. Doch das wollte der Nachhilfelehrer nicht. Fest steht, dass sich daraus eine handfeste Auseinandersetzung entwickelt, die beide Seiten aber völlig unterschiedlich schildern.
Der Angeklagte beteuerte, dass er nicht aggressiv gewesen sei. Vielmehr hätten sich ihm gleich mehrere Leute in den Weg gestellt, als er die Schule verlassen wollte. Er habe den Angriff nur abwehren wollen.
Ganz anders der Hausmeister, der erklärte nämlich, er sei vom dem Jurastudenten mit der Faust traktiert worden: „Ich habe meine Brille verloren und hatte eine blutende Nase.“ Zwei Tage lang konnte der 48-Jährige nicht arbeiten. Auch seine Frau sei von dem 36-Jährigen so heftig geschlagen worden, dass sie ein Veilchen davontrug.
Außerdem soll der Jurastudent den Hausmeister bis Dezember vergangenen Jahres mit SMS-Nachrichten belästigt haben, damit dieser seine Strafanzeige zurücknimmt. So soll er damit gedroht haben, dem 13-Jährigen Sohn des Hausmeisters etwas anzutun. Beispiel: „Wie viele Finger braucht man, um zu schreiben? Geht es auch mit zwei? Die Kneifzange ist ein praktisches Werkzeug.“ Der Student bestritt bis zuletzt, diese Nachrichten verschickt zu haben.
Verurteilt wurde er am Ende zu einer Geldstrafe von 600 Euro wegen Körperverletzung.