Polizei Geständnis vor der Body-Cam: Angeklagte schuldig gesprochen

Das Landgericht ließ die Aufnahmen erstmals zu. Kameras sind nach Ende des Pilotprojektes auch weiter im Einsatz.

Im Mai vergangenen Jahres war das Pilot-Projekt mit Body-Cams abgebrochen worden. Trotzdem werden die Kameras von Polizisten weiter getragen. Foto: dpa

Foto: dpa/Federico Gambarini

Es war das erste Mal, dass eine Kamera, die Polizisten im Dienst tragen, entscheidend als Beweismittel in einem Prozess war. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde eine 60 Jahre alte Arzthelferin am Dienstag vom Landgericht zu einer Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte im Mai vergangenen Jahres ihren Ehemann in Heerdt so schwer mit einem Messer verletzt, dass er an den Folgen starb. Zunächst hatte sie behauptet, der 67-Jährige sei gestürzt und es sei ein Unfall gewesen. Doch das Gericht ließ erstmals die Aufnahmen aus einer Body-Cam der Polizei in einem Prozess zu. Die Bilder waren so eindeutig, dass die Angeklagte danach ihre Version änderte und ein Geständnis ablegte. Am Ende stand ein mildes Urteil. Die Frau wurde wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Das war geschehen: Im Mai vergangenen Jahres wurde die Polizei zu dem Haus an der Lütticher Straße gerufen. Eine Polizeibeamtin hatte ihre Body-Cam nicht ausgeschaltet. Die Kamera lief mit. Darauf zu sehen war die erste Reaktion der Arzthelferin, die sagte: „Das war ich.“ Außerdem machte sie mit der Hand die Bewegung eines Stiches.

Rechtsanwalt wollte Aufnahmen aus der Kamera nicht zulassen

Im Prozess hatte die 60-Jährige zunächst behauptet, ihr Mann sei nach einem Streit in der Küche gestolpert und praktisch in das Fleischermesser gefallen. Ihr Rechtsanwalt Nicolai Mameghani hatte beantragt, die Aufnahmen aus der Body-Cam nicht als Beweismittel zuzulassen. Doch die Kammer um den Vorsitzenden Rainer Dress entschied sich dagegen. Nachdem die Bilder gezeigt wurden, änderte die Angeklagte ihre Aussage. Sie gab zu, mit dem Fleischermesser zugestochen zu haben. Weil das Gericht davon ausging, dass die 60-Jährige den Ehemann nicht töten wollte, kam es am Ende zu der Bewährungsstrafe.

Anwalt: Grundrechte meiner
Mandantin wurden verletzt

Nicolai Mameghani hat erhebliche Zweifel, ob das Verfahren rechtmäßig war: „Der Sinn von Body-Cams ist, Polizisten zu schützen. Die Beamtin konnte in der Wohnung sehr schnell feststellen, dass ihr keine Gefahr drohte. Danach hätte sie die Kamera umgehend ausschalten müssen.“ Da das nicht passierte, sei seine Mandantin in ihren Grundrechten verletzt worden: „Beschuldigte müssen sofort darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie keine Aussage machen müssen.“ Das Filmen mit der Body-Cam sei unzulässig gewesen: Mameghani hätte diese rechtliche Frage gern in weiteren Instanzen klären lassen: „Das möchte ich aber meiner Mandantin nicht zumuten.“ Der Einsatz der Body-Cams bewegt sich deshalb praktisch in einem Raum, in dem noch rechtlich vieles ungelöst ist.

Getestet wurden die Kameras von der nordrhein-westfälischen Polizei ursprünglich in einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt, das zunächst zwölf Monate dauern sollte. Das wurde im März vergangenen Jahres abgebrochen, weil die Geräte sehr störanfällig waren. Trotzdem sind die Body-Cams in Düsseldorf weiter im Einsatz, unter anderem in der Altstadtwache. Auch der Einsatz im Mai vergangenen Jahres war nach dem Ende des Pilotprojektes.

Doch die Body-Cams haben eine Zukunft: Wie Wolfgang Beus, Sprecher des Innenministeriums, erklärte, seien die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz der Body-Cams durch die Änderung des Polizeigesetzes geregelt. Noch in diesem Jahr sollen neue Geräte an die Dienststellen ausgeliefert werden: „Der Roll-Out kann vielleicht sogar noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.“

Für Stephan Hegger, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, ist das eine gute Nachricht: „Sie können ganz erheblich zur Deeskalation beitragen. Wenn Menschen wissen, dass sie gefilmt werden, verhalten sie sich in der Regel anders. Das gilt auch für alkoholisierte Personen.“ In der Praxis hätten sich die Kameras bewährt.

 Aber: „Es gibt verschiedene Anbieter und noch einige technische Probleme, zum Beispiel mit den Akkus und den Displays“, räumt der GdP-Sprecher ein. Es müsse sichergestellt werden, dass die Kameras auch bei robusten Einsätzen nicht beschädigt werden.