Weltfrauentag Gewaltschutzgesetz: Hilfsmittel gegen häusliche Gewalt wirken
Das Gewaltschutzgesetz trat vor 15 Jahren in Kraft, in NRW änderte sich zugleich das Polizeigesetz. Ein Blick zurück von der Frauenberatung.
Düsseldorf. Almut Lomer, Eva Inderfurth und Luzia Kleene sitzen vor selbstgebackenen Keksen, die wie rosa Telefone aussehen, und lächeln zufrieden. Die rosa Kekse sind eine Allegorie für das, worauf sie zurecht stolz sein können: Das Krisentelefon, das sie vor 15 Jahren einrichteten, als das Gewaltschutzgesetz in Kraft trat.
Die Frauen haben die Frauenberatungsstelle schon 1982 gegründet, sind von Anfang an dabei. Sie beraten Frauen in Notlagen — bei Bedarf auch anonym, insbesondere Frauen, die von Männern geschlagen werden. „Das Gesetz war ein Meilenstein für unsere Arbeit“, sagt Luzia Kleene. Seit der Gesetzesreform können Frauen — und die Polizei selbst — im Falle häuslicher Gewalt direkt Strafanzeige stellen und einen Wohnhausverweis erreichen. „Der Mann darf die gemeinsame Wohnung dann zehn Tage nicht betreten.“
Ein großer Fortschritt: Vorher mussten Opfer erst bei Gericht eine einstweilige Verfügung durchsetzen. Seit 2002 konnten die Beraterinnen so besser helfen, und zwar in 3917 Fällen. Eine Erfolgsgeschichte. Durch die zusätzliche Änderung des Polizeischutzgesetzes kann ihr Verein auch Frauen beraten, die die Polizei im Anschluss an den Wohnhausverweis vermittelt. Direkt 24 Stunden nach dem Polizeieinsatz.
Die Maßnahme wirkte: Waren es im Jahr 2002 noch 69 Vermittlungen von der Polizei an die Beraterinnen, betrug die Zahl im Jahr 2016 bereits 403. Unter den Anrufern sind zunehmend auch Mütter, die von ihren Kindern geschlagen werden, oder WG-Mitbewohnerinnen, Frauen in lesbischen Beziehungen und Männer. Zwölf männliche Opfer riefen im Jahr 2016 an und wurden an andere Stellen weitergeleitet. „Unsere Arbeit konzentriert sich aber nach wie vor auf Frauen“, sagt Kleene.
Kleene und ihre Kolleginnen treffen auch auf Frauen, die gar keine Hilfe wollen, deren Notlage vielleicht nur durch die Anzeige von Nachbarn bekannt wurde. „Eigentlich schlägt er nur, wenn Schalke verliert“ oder „Ich bange nur dann um mein Leben, wenn er betrunken ist“, „Es ist nicht immer so gruselig“. Luzia Kleene und ihre Kolleginnen kennen viele der falschen Entschuldigungen. „Falsch sind die, weil Gewalt nie richtig sein kann“, sagt Kleene. „Es ist egal, ob die Frauen dem Mann verzeihen wollen. Wenn ein Wohnungsverweis existiert, dürfen die Männer die Wohnung nicht betreten.“ Trotzdem gäbe es Frauen, die sich in der Zeit in Hotels einquartieren, weil sie sich doch nicht von ihrem Mann trennen können. „Wir akzeptieren die Entscheidungen der Frauen. Manchmal empfehlen wir auch eine Paartherapie, je nach Wunsch und Bedürfnis.“
Doch nicht alles hat sich verbessert. Vor allem von den Amtsgerichten wünschen sich Kleene und ihre Kolleginnen mehr Unterstützung und Opferorientierung bei der Umsetzung weiterer Schutzmaßnahmen nach dem Wohnungsverweis.
Wenn ein Mann der Wohnung verwiesen wird, müssen andere Beschlüsse trotzdem postalisch zugestellt werden. „Die Frau, die Opfer von Gewalt geworden ist, muss dann die Adresse angeben. Aber woher soll sie die wissen? Manchmal sind Männer im Obdachlosenheim oder bei Freunden.“ Die Folge: Ein Teufelskreis. Anträge auf weiteren Schutz verlaufen einfach im Sand, Beschlüsse werden nicht umgesetzt. Bisher wurde eine allgemeine Beratung rund um die Uhr angeboten. Durch die Einführung einer bundesweiten telefonischen Beratung für Frauen im Jahr 2013 kann der Verein sich jetzt mehr auf die aktive Beratung konzentrieren.
Die allgemeine telefonische Beratung findet täglich deshalb nur noch zu bestimmten Sprechzeiten statt: Telefon 0211 686854 (immer mo/mi 14 bis 18 Uhr, di/do: 10 bis 14 Uhr) oder bundesweites Hilfstelefon für Frauen rund um die Uhr 0800116016.
Mehr Infos unter www.frauenberatungsstelle.de