Ghostwriter für Doktorarbeiten im Streit
Düsseldorf (dpa) - Zwei sogenannte Ghostwriter für Doktorarbeiten haben sich vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht gestritten, wer sich als Marktführer des zwielichtigen Metiers bezeichnen darf.
Das Gericht befand: keiner von beiden. Wer verbotene Dienstleistungen anbiete, dürfe nicht auch noch mit der Marktführerschaft werben, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.
Der Beklagte verlangt für eine Doktorarbeit von einem Auftraggeber 10 000 bis 20 000 Euro. Auf seiner Internetseite steht, dass die wissenschaftlichen Texte „nur für Übungszwecke“ erstellt und nicht als eigene Prüfungsleistung ausgegeben werden dürfen.
Dieser Hinweis sei ersichtlich nicht ernst gemeint, befanden die Richter. Es sei lebensfremd, dass jemand mehr als 10 000 Euro für einen Übungstext zahle (Az.: I-20 U 116/10). dpa