Der Angeklagte habe sogar seinen eigenen Rechtsanwalt betrogen.
Als besonders verwerflich hatte die Staatsanwältin hervorgehoben, dass der 28-jährige eine Prostituierte aus Berlin nach Düsseldorf habe fliegen lassen, um sie dann um Lohn und Kosten in Höhe von 10 000 Euro für deren Dienste zu prellen. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von höchstens zwei Jahren auf Bewährung plädiert. dpa