Hörgerät eines Toten als neu verkauft

Geselle muss seinem Arbeitgeber den Schaden ersetzen.

Düsseldorf. Für 3800 Euro hatte ein Kunde ein angeblich neues Hörgerät in einem Fachgeschäft gekauft und bar bezahlt. Was er nicht wusste: Tatsächlich war das Gerät gebraucht und hatte einem Toten gehört. Ein Meister und ein Geselle hatten das Geschäft an ihrem Arbeitgeber vorbei gemacht.

Heraus kam das Ganze, weil der 29-Jährige seine ehemalige Chefin vor dem Arbeitsgericht verklagte hatte. Er forderte noch 725 Euro Lohn, die angeblich ausstanden. Ein Schuss, der nach hinten losging. Denn nun muss er den Schaden ersetzen und bis zum Jahresende mindestens 2000 Euro an das Optik- und Akustikgeschäft zahlen.

Tatsächlich war aufgefallen, dass es bei der Buchführung Unregelmäßigkeiten gab. Kurz bevor der Meister fristlos entlassen wurde, reichte der seine Kündigung ein. Und auch der Geselle erschien plötzlich nicht mehr zur Arbeit und kündigte.

Als dann der Kunde ins Geschäft kam, um sein neues Gerät einstellen zu lassen, flog der Schwindel auf. Denn darüber gab es keinerlei Unterlagen. Stattdessen stellte man fest, dass es sich um ein gebrauchtes Gerät handelte. Das hatte eine Witwe nach dem Tod ihres Mannes in das Geschäft zurückgebracht und soll dafür von dem Meister 400 Euro erhalten haben. Der Geselle räumte am Freitag ein, dass er den Verkauf getätigt hat.

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht könnte bald auch ein Fall für den Strafrichter werden. Kurios: Der Meister hat sich inzwischen selbstständig gemacht und 300 Meter von seinem alten Arbeitgeber ein eigenes Geschäft eröffnet.