Hörsturz beim Umzug: Besucher verklagt Schützen
Ein Zuschauer stand direkt neben der Böller-Gruppe und forderte 3600 Euro.
Düsseldorf. Es war der größte Schützenumzug, den Angermund je erlebt hatte. 1000 Teilnehmer zogen im September vor zwei Jahren mit Kutschen und Kapellen durch das Dorf, denn die St. Sebastianus-Bruderschaft wurde 500 Jahre alt. Unter den mehreren tausend Zuschauern am Straßenrand war auch Werner P. (Name geändert). Ihm war wenig später nicht mehr nach Feiern zumute. Als die Böller-Gruppe vorbeizog und feuerte, erlitt der Mann einen linksseitigen Hörsturz — und zog vor das Zivilgericht.
3600 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld forderte er von den Schützen. Aus sechs Uniformierten habe die Gruppe bestanden, jeweils drei sollen beim Umzug gemeinsam Salven abgegeben haben. „Ich stand etwa ein bis drei Meter entfernt“, führte Werner P. in seiner Klage aus.
Nachdem der Arzt den linksseitigen Hörsturz diagnostizierte, habe er eine Infusions-Therapie gemacht. Übrig geblieben sei ein „Rauschen auf dem linken Ohr“. Die Schüsse seien aus viel zu kurzer Entfernung abgegeben worden, man hätte mehr Abstand zu den Zuschauern halten müssen. So seine Begründung.
„Nach dem Schützenfest hat sich der Mann einmal kurz bei uns gemeldet und dann gleich mit der Versicherung gesprochen“, erklärte Peter Ahlmann, Chef der Angermunder Bruderschaft. Es habe sich um die vereinseigene Böller-Gruppe gehandelt, die jedes Jahr mitzieht: „Das erfordert strenge Genehmigungen. Es muss sogar ein Sprengmeister-Schein nachgewiesen werden.“ Die Truppe feuere alle paar hundert Meter, jeweils nach einem Kommando. Bis jetzt habe sich noch nie jemand beschwert.
Das Zivilgericht schlug sich auf die Seite der Schützen und lehnte die Klage ab. Wer an einer Brauchtumsveranstaltung teilnehme, müsse damit rechnen, dass es dort laut werden kann. Jeder habe den „Anforderungen seines Gehörapparates Rechnung zu tragen.“ Für den Hörschaden könne man die Schützen nicht zur Verantwortung ziehen, zumal Werner P. eine Vorerkrankung hatte.
Allerdings: Offenbar haben sich die Versicherungen inzwischen geeinigt, ein Teil der Behandlungskosten wurde erstattet. Darum war am Ende nur noch die Forderung auf Schmerzensgeld übrig geblieben — darauf muss Werner P. allerdings verzichten.