Hunderte Firmen und Vereine sehen sich getäuscht
Brief einer privaten Firma sahen Betroffene als Behördenschreiben an. Doch dann erhielten sie eine dicke Rechnung.
Düsseldorf. Hunderte von Düsseldorfer Firmen sind auf den Internet-Seiten der Gewerbeauskunft-Zentrale aufgelistet. Auch Vereine, Kitas und Schulen: Die Brauerei Schumacher ist darunter, DJK Sparta Bilk, die Kitas „Die sieben Zwerge“ und „Urmelhaus“, die Drogenhilfe, zahlreiche Ärzte und Anwälte — und das Theodor Fliedner-Gymnasium.
„Ich hatte gedacht, dass es sich um die Korrektur einer amtlichen Seite handelt“, erinnert sich Anwalt Paul Lange an das als behördlich von ihm eingestufte Schreiben, das ihm vor Monaten auf den Schreibtisch flatterte.
Er füllte die Spalte zu den angeblich fehlenden oder fehlerhaften Daten aus und unterschrieb — übersah aber das Kleingedruckte: den kostenpflichtigen Eintrag in ein Online-Portal für zwei Jahre zu monatlich 39,85 Euro.
Die Rechnung über den Betrag für ein Jahr, die wenig später folgte, hatte sich mit knapp 500 Euro gewaschen. „Das ist eine Irreführung gewesen“, sagt der Jurist. „Aber die Sache ist für mich zu klein gewesen, um sie weiter zu verfolgen.“
Er zahlte und kündigte. Genau wie das Fliedner-Gymnasium in Kaiserswerth. „Wir sind darauf reingefallen und haben unterschrieben“, so eine Sekretärin. Den Rechtsweg habe man nicht beschritten. „Das ist ja unser Fehler gewesen.“
Andere sehen das anders. Der Staatsanwaltschaft liegen über 500 Anzeigen zu genau jener Düsseldorfer Firma vor. Doch die Aufnahme von Ermittlungen wurde laut Sprecher Ralf Herrenbrück abgelehnt.
„Es geht aus dem Schreiben eindeutig hervor, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.“ Aber Herrenbrück sagt auch: „Die setzen natürlich darauf, dass die Leute sich das nicht genau ansehen.“
Offenbar deshalb hat auch das Landgericht Düsseldorf in der Kammer für Handelssachen am 15. April 2011 entschieden (AZ: 38 O 148/10), dass das „Formular in seinem Gesamtaufbau irreführenden Charakter aufweist“ und damit dem Kläger Recht gegeben. Dabei handelt es sich um den „Schutzverein gegen Wirtschaftskriminalität“, der nun darauf wartet, dass das Urteil rechtskräftig wird.
Da die Düsseldorfer Firma in dem wettbewerbsrechtlichen Streit Berufung eingelegt hat, wird nun vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Anwalt Peter Solf vom Schutzverband: „Ein derartiges Beschwerdeaufkommen aus der Wirtschaft zu einem einzigen Formularversender haben wir seit Jahren nicht beobachtet.“
Solf spricht von Täuschung und überteuerter Zahlung. Und darüber sind manche Firmen gar nicht im Bilde. In der Brauerei Schumacher weiß man nichts von dem Eintrag. „Eigentlich schmeißen wir alles sofort weg“, so Gertrud Schnitzler-Ungermann. Ein Anwalt soll nun helfen. Bei der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ war am Mittwoch niemand zu erreichen.