Kunde lässt sich nicht blicken Düsseldorfer Friseur will jetzt Ausfallhonorare
Düsseldorf · Kurzfristige Kunden-Absagen will der Düsseldorfer Friseur Stefan Lupp künftig nicht mehr akzeptieren.
Man merkt Stefan Lupp an, dass er genervt ist. Genervt von einem Teil seiner Kundschaft. Der Chef von zwei Friseursalons in der Karlstadt und in Oberkassel mit zusammen 16 Mitarbeitern, spricht über ein Phänomen, das ihn schon in Vor-Corona-Zeiten erzürnt hat. Das aber jetzt, da die Branche wegen der Abstands- und Hygieneregeln noch mal besonders leidet, richtig weh tue: dass Kunden einfach kurz vor ihrem Termin absagen, „und das dann zum Beispiel damit rechtfertigen, dass sie nicht können, weil sie ein Meeting haben“, wie Lupp sagt. Er will sich das nicht länger gefallen lassen und stellt nun ein Ausfallhonorar in Rechnung. Jedenfalls denjenigen, die ihm keine schlüssige Erklärung geben. Etwa, weil sie überraschenderweise ihr Kind zum Arzt bringen müssen. Ansonsten sollen sie den Preis zahlen, der fällig gewesen wäre. „Bei Ärzten oder Restaurants ist das doch längst üblich“, sagt Lupp. Nur wir Friseure nehmen ein solches Verhalten immer wieder klaglos hin.“
Freilich ist auch bei Ärzten und Zahnärzten die Rechtslage längst nicht klar. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat recherchiert, dass es durchaus unterschiedliche Gerichtsurteile zu dieser Frage gibt. So habe etwa das Landgericht Berlin eine Klausel in dem vorgedruckten Anmeldeformular eines Zahnarztes für eine unangemessene Benachteiligung des Patienten gehalten. In dem Fall sollte der Patient einen vereinbarten Termin 24 Stunden vorher absagen, andernfalls werde ein Ausfallhonorar von 75 Euro fällig. Andererseits hat zum Beispiel das Amtsgericht Diepholz einen Vergütungsanspruch des Arztes bejaht. Wegen solch unsicherer Rechtslage fordert zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein eine einheitliche rechtliche Grundlage, damit Klarheit in die Sache komme.
Bei der Friseurinnung soll das Thema auf die Tagesordnung
Auch Friseur Lupp könnte sich auf rechtlich dünnes Eis begeben, wenn er auf die Zahlung entsprechender Ausfallhonorare pocht. Denn ob es allein ausreicht, dass er seine Kunden auf seiner Internetseite, im Salon oder bei der telefonischen Terminabsprache darauf aufmerksam macht, um einen entsprechenden Anspruch zu begründen, ist rechtlich fraglich.
Dennoch ist Lupp fest entschlossen, so vorzugehen. Bislang gebe es unterschiedliche Reaktionen der Kunden. Klar, da gebe es welche, die zornig reagieren und sagen, dass sie dann gar nicht mehr zu ihm kommen wollen. Andere reagierten mit Verständnis, „wenn ich ihnen erkläre, dass doch auch meine dann nutzlos vertane Arbeitszeit ihren Wert hat“.
Auch in der Friseurinnung will er das Thema ansprechen, damit demnächst andere Betriebe so vorgehen wie er und damit bei den Kunden ein entsprechendes Problembewusstsein schaffen. Innungs-Geschäftsführer Torsten Spengler sagt jedoch, dass das Thema bislang noch nicht auf der Tagesordnung des Vorstands gestanden habe. Er glaubt, dass das Geltendmachen eines Ausfallhonorars schon verbindlich geregelt werden müsse, um rechtlich bindend zu sein.
Die Friseurbetriebe haben infolge der Coronakrise ohnehin derzeit Probleme, die den kurzfristigen und damit ersatzlosen Ausfall jedes Kunden noch problematischer werden lassen. Sie müssen umfangreiche Auflagen einhalten. Die Schutzmaske soll nach jedem Kunden gewechselt werden, ebenso der Einwegumhang. Herkömmliche Umhänge müssen nach jedem Kunden gewaschen werden. Und der gesamte Arbeitsplatz muss desinfiziert werden. Der Selbstkostenpreis für diese Maßnahmen liegt nach Berechnung der Innung bei gut vier Euro pro Kundenbehandlung plus 19 Prozent Mehrwertsteuer. Wenn einzelne Friseure also fünf Euro und mehr verlangen, sei dies durchaus kein Wucher, sondern vernünftig kalkuliert, betont die Friseurinnung. Auch entstünden weitere Kosten dadurch, dass wegen der Abstandsregelung eine entsprechende Personenbegrenzung gelte und daher weniger Umsatz bei steigenden Kosten generiert werde.
Auch Lupp hat reagiert und die Preise um zehn Prozent erhöht. Das gehe nicht anders, sagt er – und betont, dass es umso wichtiger sei, dass die Kundschaft getroffene Vereinbarungen einhält und die Kosten nicht durch kurzfristige Absagen erhöhe.