Kanalstreit: Stadt verliert gegen Hausbesitzer

Stadt unterliegt Haus und Grund vor dem OVG. Sanierung allein aufgrund des Alters sei unverhältnismäßig.

Düsseldorf. Die Stadt hat eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kassiert: Das erklärt die Abwassersatzung in Düsseldorf für verfassungswidrig. Geklagt hatte der Verein der Haus- und Grundbesitzer für den Besitzer eines Mehrfamilienhauses in Himmelgeist. Er sieht nicht ein, ein Abwasserrohr allein auf eigene Kosten für 5000 Euro zu sanieren, da das Wurzelwerk eines Baums im Eigentum der Stadt Ursache für den Schaden sei.

In der Abwassersatzung heißt es: Die Eigentümer sind verpflichtet, die Abwasserrohre zu erneuern, wenn — je nach Material — 50, 80 oder 120 Jahre seit Inbetriebnahme des Anschlusskanals vergangen sind. Und zwar unabhängig davon, ob ein Rohr beschädigt ist oder nicht. Diesen Passus nannte das OVG unverhältnismäßig, weil er für das relevante Ziel einer „unschädlichen Abwasserbeseitigung“ überflüssig sei.

Die Stadt muss ihre Satzung in diesem Punkt neu fassen: „Natürlich halten wir uns an ein OVG-Urteil“, sagt Claus-Henning Rolfs, der Leiter des Stadtentwässerungsbetriebes. Gleichwohl gehe es hier um „Spitzfindigkeiten“: „Das ist ein Einzelfall. Wir sind noch nie auf die Idee gekommen, einen Hauseigentümer zur Rohrsanierung aufzufordern, nur weil soundsoviele Jahre vergangen sind“, beteuert er. Man schaue sich immer auch den Zustand eines Rohres an.

Bei Haus und Grund wundert man sich: „Nur ein Einzelfall? Nein, wir haben hier in Düsseldorf noch fünf vergleichbare, beim Verwaltungsgericht anhängige Fälle“, sagt Rechtsanwalt Werner Fliescher. Ihn und seine Klienten ärgere schon lange, dass die Stadt Düsseldorf in Bauangelegenheiten einfach Höchststandards einfordere und sich nicht darum schere, die Kosten für die Bürger möglichst gering zu halten. In punkto Kanalsanierung etwa sehen viele andere Kommunen ausdrücklich auch die preiswerten ,Partliner’ vor, das heißt: nur die schadhaften Teilstücke eines ansonsten intakten Abwasserrohrs werden mittels eingelegter Kunststoffrohre instand gesetzt.

Fliescher: „Im vorliegenden Fall haben wir mit Engelszungen auf die Stadt eingeredet, das Verfahren zuzulassen — vergeblich.“ Dem widerspricht Rolfs nicht: „Solche Teilstücke aus Plastik halten in der Regel nicht, schon gar nicht bei größeren Schäden.“ Doch Haus und Grund will hartnäckig bleiben. Die Stadt müsse ab sofort für Schäden durch ihre Bäume mithaften. Und sie habe kostengünstige Sanierungsmethoden zuzulassen.