Düsseldorfer Abwassersatzung ist teilweise verfassungswidrig

Düsseldorf. Die aktuelle Abwassersatzung der Stadt Düsseldorf ist in Passagen verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster. In dem vom Hauseigentümerverband Haus und Grund betriebenen Verfahren ging es um die Pflicht von Hauseigentümern, Abwasserrohre zwingend zu erneuern, wenn - je nach Material - 50, 80 oder 120 Jahre nach Inbetriebnahme vergangen sind.

In der Satzung der Stadt kommt es nämlich formell nicht drauf an, ob tatsächlich ein Schaden im Abwasserrohr vorliegt. Diesen Passus empfand das Gericht als unverhältnismäßig.

Die Stadt kündigte am Dienstag gegenüber der WZ an, die Satzung entsprechend zu ändern. Praktisch habe dieses Detail ohnehin keine Relevanz gehabt: "Wir haben noch nie einen Eigentümer aufgefordert, Abwasserrohre zu sanieren, wenn sie nicht auch defekt waren, also nur aufgrund des Alters", betont Claus Henning Rolfs, der Leiter des Stadtentwässerungsbetriebes.