In der Satzung der Stadt kommt es nämlich formell nicht drauf an, ob tatsächlich ein Schaden im Abwasserrohr vorliegt. Diesen Passus empfand das Gericht als unverhältnismäßig.
Die Stadt kündigte am Dienstag gegenüber der WZ an, die Satzung entsprechend zu ändern. Praktisch habe dieses Detail ohnehin keine Relevanz gehabt: "Wir haben noch nie einen Eigentümer aufgefordert, Abwasserrohre zu sanieren, wenn sie nicht auch defekt waren, also nur aufgrund des Alters", betont Claus Henning Rolfs, der Leiter des Stadtentwässerungsbetriebes.