Kaum Aussicht auf neuen Lärmschutz
Anwohner will 5590 Euro vom Flughafen. Weitere Klagen in Vorbereitung.
Düsseldorf. 5590 Euro möchte Michael W. vom Flughafen. Genau so teuer sind die Lärmschutzfenster für sein Haus in Ratingen-Lintorf. Denn wenn nachts noch Jets im Anflug sind, wird es in seinem Schlafzimmer lauter als 55 Dezibel. Und das ist in der Nachtschutzzone nach der Betriebsgenehmigung aus dem Jahr 2005 verboten. Gestern begann der Prozess vor dem Zivilgericht in Düsseldorf.
Doch die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage ist gering. Zwar hat Michael W. im Prinzip Recht. Aber die Sache hat einen Haken: Das Haus, das er vor zwei Jahren erworben hat, ist 1980 gebaut worden. Bereits zehn Jahre zuvor war eine Wohnbebauung in dem Gebiet nur zulässig, wenn umfassende Lärmschutzmaßnahmen getroffen wurden.
Die Vorschriften sind sogar noch strenger gewesen als jene, die vor sechs Jahren Gültigkeit hatten. Tatsächlich hätten in das Haus Lärmschutzfenster eingebaut werden müssen, die im Schlafzimmer höchstens eine Lautstärke von 45 Dezibel zulassen. Das war von dem Bauherrn offenbar nicht berücksichtigt worden. Der Zivilrichter erklärte folglich, das Gebäude sei praktisch „illegal errichtet“ worden, und machte deutlich, dass er die Klage vermutlich abweisen werde. Wenn Michael W. Schadenersatz wolle, müsse er sich an den Vorbesitzer wenden.
Rechtsanwalt Frank Roeser kann die Argumentation des Gerichtes nicht nachvollziehen. Er meint, mit einem solchen Urteil würden die Rechte der lärmgeplagten Anwohner „ausgehebelt“. Roeser betont, dass eine ganze Reihe anderer Hausbesitzer auf das Ergebnis des Verfahrens wartet und ebenfalls Klage einreichen will.
„Wir prüfen jeden Einzelfall, wenn es um Lärmschutz-Maßnahmen geht“, erklärt Flughafensprecher Thomas Kötter. Im Fall von Michael W. habe man die Lärmschutzfenster aber nicht für erforderlich gehalten. Insgesamt habe der Flughafen seit 2003 immerhin 60 Millionen Euro für den Lärmschutz an Gebäuden und weitere sieben Millionen für den Außenbereich ausgegeben. Ob eine Kulanz-Lösung in dem Fall möglich ist, lässt Kötter offen: „Wir wollen das Urteil erstmal abwarten.“
Der Prozess ging gestern nicht zu Ende. Das Gericht will noch beraten und seine Entscheidung am 10. Oktober bekanntgeben.