Gericht Kita setzt Zweijährige vor die Tür: Mutter klagt
Vorausgegangen war ein heftiger Streit um eine Grippe. Kindertagesstätte soll die 1850 Euro für den Lohnausfall ersetzen.
Düsseldorf. Abrupt endete für die kleine Klara (Name geändert) die Betreuung in einer privaten Kindertagesstätte im Düsseldorfer Süden. Denn im November vergangenen Jahres wurde das damals zwei Jahre alte Mädchen fristlos vor die Türe gesetzt. Vorausgegangen war ein heftiger Streit, bei dem ihre Mutter die Kita-Mitarbeiter beschimpft haben soll. Am 18. August wird sich das Amtsgericht mit dem Fall befassen. Denn die Mutter hat die Einrichtung verklagt und macht 1850 Euro Verdienstausfall geltend, weil sie nicht arbeiten gehen konnte.
Es begann ganz harmlos mit einem Anruf aus der Kita. Klara hatte sich mehrmals übergeben und litt offenbar an einer Magen-Darm-Grippe. Ihre Mutter, die bei einem Logistik-Unternehmen arbeitet, wurde aufgefordert, ihre Tochter abzuholen. Doch davon war die Frau überhaupt nicht begeistert.
Nach Aussagen der Kita-Mitarbeiter soll die Mutter eine Viertelstunde später vor der Einrichtung erschienen sein, ihren Wagen habe sie quer auf dem Bürgersteig geparkt. Dann sei sie ausgestiegen und habe sofort laut geschrien. Die Frau drohte angeblich an, das Jugendamt zu informieren: „Die werden den Laden dann zumachen.“
Außerdem soll sie auch ausländerfeindliche Sprüche von sich gegeben haben. Die Kita-Leitung soll dann versucht haben, die Türe zu schließen, weil die anderen Kinder gerade schliefen. Die rabiate Dame habe allerdings ihren Fuß dazwischen gesteckt. Am nächsten Tag bekam sie die fristlose Kündigung von der Kita.
Die Klägerin erklärt, dass sie gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt habe. Die Kita habe darauf aber überhaupt nicht reagiert. In den nächsten zwei Monaten musste die Frau ihre Arbeitszeit erheblich reduzieren, weil sie ihre Tochter betreute. Erst im Januar sei es ihr möglich gewesen, einen neuen Kita-Platz für Klara zu finden. Für den Lohnausfall will sie Schadensersatz.
Die Kita wiederum bestreitet, dass es so lange dauerte, bis Klara einen Ausweichplatz bekommen hat. Außerdem sei die Kündigung „aus wichtigem Grund“ berechtigt gewesen.