Düsseldorf. Als der Wirbelsturm Kyrill am 18.Januar 2007 über Düsseldorf hinwegfegte, beschädigte er auch das Veranda-Dach von Peter Gerrits Gartenlaube, die im Gartenverein Rosenhecke in Bilk steht. Der 49-jährige Versicherungs- und Finanzmakler reparierte das Wellplastik-Dach. Doch dann forderte die Stadt, der das Gelände gehört, auf dem die Anlage steht, das Terrassendach zu entfernen. Dagegen klagt Gerrits vor dem Amtsgericht.
Die Stadt argumentiert: Laube und Terrasse sind größer als das Bundeskleingartengesetz aktuell erlaubt. Statt maximal 24Quadratmetern Grundfläche inklusive Terrasse, steht Gerrits Laube auf 39,55 Quadtratmeter plus 12,60 Quadratmeter Terrasse. Zwar genießen ältere Lauben Bestandschutz, bleiben von nachträglichen Gesetzesänderungen verschont.
Dieser Schutz bestehe für das Dach aber nicht mehr, obwohl die Laube schon 1950 erbaut wurde, findet das Rechtsamt. Schließlich habe der Sturm das Wellplastik komplett zerstört, also entfernt. Damit sei das aktuelle Dach ein unzulässiger Neubau. Gerrits sagt: "Ich habe es ausgebessert. Von einem Neubau kann keine Rede sein."
Den Rechtsstreit sieht Peter Vossen, Vorsitzender des Stadtverbands der Kleingärtner, als Präzedenzfall. Rund 7500 Mitglieder in 100 Vereinen hat der Dachverband nach eigenen Angaben. Seit zwei Jahren schwelt der Streit zwischen Gärtnern und Stadt. Erstere fürchten um ihre Altbestände und fühlen sich vom Gartenamt gegängelt. Die Stadt wolle doch nur die kleingärtnerische Nutzung sicherstellen, indem sie darauf achtet, dass kein Wohnraum in Kleingartenkolonien entsteht, sagt der stellvertretende Gartenamtsleiter Thomas Eberhardt-Köster.
Der Prozessauftakt am kommenden Montag wurde extra in den Schwurgerichtssaal L111 verlegt. Er bietet Platz für die zahlreich erwarteten Zuschauer.