Kontrolle in 30 Supermärkten: Amt findet Keime in Säften
Vor allem frisch gepresste Säfte und Obstsalate wurden untersucht.
Düsseldorf. In der Mittagspause haben vermutlich die wenigsten die Zeit und die Möglichkeit, sich einen frischen Obstsalat zu zubereiten oder sich einen Obst- oder Gemüsesaft zu pressen.
Deshalb greifen Verbraucher vermehrt zu frischen Fertigprodukten aus dem Supermarkt. Ein Trend, den das Amt für Verbraucherschutz ebenfalls beobachtet hat und jetzt zum Anlass nahm, sich die Qualität der Ware einmal genauer unterm Mikroskop anzuschauen.
Die Lebensmittelüberwachung hat in diesem Jahr neun frisch zubereitete Obstsalate und zwölf Frucht- und Gemüsesäfte auf ihre Gesamtkeimzahl, Enterobacteriaceen, Escherichia coli (Fäkalkeime), Hefen oder Schimmelpilze hin untersucht.
Ergänzend dazu gab es 30 unangemeldete Hygienekontrollen in Lebensmittelgeschäften. „Manche Produkte waren mikrobiell so belastet, dass sie als verdorben eingestuft werden mussten“, sagte Amtsleiter Klaus Meyer bei der Vorstellung der Ergebnisse.
Konkret bedeutet das: Bei drei von neun Obstsalaten wurde der Richtwert überschritten, bei zweien der Warnwert. Der Richtwert dient als Orientierung, welche Mikroorganismengehalte in den jeweiligen Lebensmitteln bei Einhaltung einer guten Hygienepraxis akzeptabel sind.
Der Warnwert gibt den Gehalt der Mikroorganismen an, deren Überschreitung auf eine mangelnde Hygiene- und/oder Herstellungspraxis zurückzuführen ist. Bei den Obst- und Gemüsesäften stellen die Kontrolleure bei fünf von zwölf Proben einen erhöhten Richtwert fest.
„Bei allen Proben haben wir aber keine krank machenden Keime gefunden“, erklärte die Dezernentin für Verbraucherschutz, Helga Stulgies. Dennoch sollten Kunden einen Bogen um Obstsalate machen, die bereits von Fruchtfliegen umschwirrt werden oder die in nicht ganz sauberen Verkaufstheken stehen.
Die Hygiene stellt für viele Einzelhandelsgeschäfte, die frisch zubereitete und schnell verderbliche Produkte anbieten, ein generelles Problem dar. Bei der Hälfte der 30 kontrollierten Supermärkte hatten die Lebensmittelüberwacher etwas zu beanstanden.
Das fängt bei Kleinigkeiten wie einem mit Klebeband geflickten Messer an und hört bei Verpackungen, die auf dem dreckigen Fußboden gelagert werden, oder versifften Entsaftermaschinen auf. In vier Fällen gab es deshalb ein Verwarngeld von 35 Euro sowie drei Bußgeldverfahren. Die Summe beläuft sich bei einem Erstverstoß auf 100 bis 200 Euro.