Düsseldorf Liebe zum Retter endete vor Gericht
Ex-Geliebte zeigte Polizeibeamten an, weil er sie als „Schlampe“ beleidigt haben soll.
Düsseldorf. Polizist Werner B. (Name geändert) kam als Retter, als eine 30 Jahre alte Kindergärtnerin von ihrem Lebensgefährten mit einem Messer bedroht wurde. Aus der Begegnung wurde Liebe, eineinhalb Jahre war das Paar zusammen. Doch die Beziehung endete tragisch. Am Mittwoch musste sich der 51-Jährige vor dem Landgericht verantworten. Denn seine Ex-Lebensgefährtin hatte den Polizisten wegen Beleidigung angezeigt, weil er sie als „Schlampe“ bezeichnet haben soll. Für den Beamten hätte eine Verurteilung erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen haben können.
Der Anfang der Beziehung hätte auch aus einem Drehbuch stammen können. Die 30-Jährige hatte ihre kleine Tochter auf dem Arm, als sie von ihrem Freund bedroht wurde. Der Polizist sorgte bei dem Einsatz nicht nur für Ruhe, man tauschte auch die Adressen aus. „Wir waren beide alleinerziehend und haben uns zusammen mit den Kindern getroffen“, schilderte der Angeklagte den Beginn der tragischen Liebe.
Zunächst sah alles nach einem Happy-End aus, die beiden bezogen ein gemeinsames Haus, die Kindergärtnerin wurde wieder schwanger. Drei Tage vor der Geburt der Tochter kam dann das plötzliche Ende. Die 30-Jährige trennte sich von ihrem Freund.
Was dann folgte, war ein jahrelanger Streit ums Sorgerecht. Die Kindergärtnerin beschuldigte den Polizisten sogar, seine zwei Söhne misshandelt zu haben. Keiner der Vorwürfe konnte bewiesen werden. Dann kehrte die Frau sogar zu dem Mann zurück, vor dem Werner B. sie damals gerettet hatte und mit dem sie inzwischen auch noch eine dritte Tochter hat. Das verschärfte die Spannungen weiter.
In einer Eisdiele trafen sich die beiden, weil Werner B. das Recht hatte, eine Stunde lang seine Tochter zu sehen. Wie die 30-Jährige erklärte, habe das Kind geweint, als es auf dem Arm des Vaters war. Daraus entwickelte sich ein Streit, bei dem der Polizist sie „Schlampe“ genannt haben soll. Was der Angeklagte vehement bestritt. Trotzdem erstattete die Kindergärtnerin Strafanzeige.
Vom Amtsgericht war der 51-Jährige wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt. Weil am Ende Aussage gegen Aussage stand, wurde Werner B. vom Landgericht freigesprochen.