Helau Mehr „Parkverbotszonen“ für E-Scooter an Karneval
Düsseldorf · Von Altweiber bis Rosenmontag dürfen Elektrotretroller an vielen Stellen in der City nicht parken. Auch die Eddy-Roller haben eingeschränkte Parkzonen.
Von Altweiber-Donnerstag, 20. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 24. Februar, werden zusätzliche und erweiterte "Parkverbotszonen" eingerichtet und alle E-Scooter aus diesen Gebieten entfernt. Mietbeginn beziehungsweise Mietbeendigung ist in diesen Zonen nicht möglich, teilt die Stadt am Mittwochnachmittag mit. Dies sei das Ergebnis des "Runden Tisch E-Scooter" mit den Verleihanbietern von E-Scootern, dem Ordnungsamt, dem Amt für Verkehrsmanagement und der Polizei.
Die erweiterte Parkverbotszonen für E-Scooter im Überblick:
Ab Donnerstag, 20. Februar: Altstadt Rheinkniebrücke, Herzogstraße, Corneliusstraße, Hüttenstraße, Berliner Allee, Hofgarten/ Hofgartenrampe, Oberkasseler Straße
Zusätzliche Gebiete für Sonntag, 23. Februar: Ecke Luegallee/Oberkasseler Straße, Ecke Niederkasseler Straße/Brüsseler Straße
Zusätzliche Gebiete für Rosenmontag, 24. Februar: Ecke Merowingerstraße/Kopernikusstraße, Ecke Friedrichstraße/Herzogstraße, Ecke Mecumstraße/ Auf'm Hennekamp, Erasmusstraße, Ecke Corneliusstraße/Herzogstraße
Ein Verleih von E-Scootern außerhalb der "Parkverbotszonen" ist im Stadtgebiet während der Karnevalstage weiterhin möglich. Die Anbieter werden während der Karnevalsstage etwaige Ansammlungen von mehr als fünf E-Scootern in der Innenstadt kurzfristig durch eigene Mitarbeiter entfernen lassen.
Auch die Elektroroller von „eddy-sharing“ dürfen an Karneval in bestimmten Zonen nicht geparkt werden. Das Parkverbot (insb. Altstadt und Carlstadt sowie entlang der Strecke des Karnevalszugs) gilt von Donnerstag, 10 Uhr, bis Dienstag 12 Uhr.