Düsseldorf legt neue Regeln für E-Scooter vor

Entwurf enthält unter anderem mehr Parkverbotszonen.

Für elektrische Tretroller (hier Exemplare des Anbieters Tier) sollen bald neue Regeln gelten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Als eine der ersten Städte in NRW hat Düsseldorf den Entwurf einer „Sondernutzungserlaubnis“ für E-Scooter vorgelegt. In dem sechsseitigen Papier werden den Betreibern zahlreiche Vorgaben gemacht: Darunter Parkverbote in Parks, Fußgängerzonen und auf den Rheinbrücken sowie eine Zwölf-Stunden-Frist für die Reaktion bei Verstößen. Der aktuelle Entwurf kommt in den Verkehrsausschuss am Mittwoch und ist noch nicht endgültig.

Zu den Parkverbotszonen sollen Parks, Fußgängerzonen, Naturschutzgebiete, Spielplätze, Rheinbrücken, Friedhöfe und weite Teile der Altstadt gehören. E-Scooter müssen auf Bürgersteigen so geparkt werden, dass noch zwei Meter Platz bleibt. Zu Litfaßsäulen müssen fünf Meter Platz bleiben. Ob und wie genau das technisch umsetzbar ist, ist noch unklar. Denn bei GPS-Signalen, über die die Roller geortet werden, gibt es immer Ungenauigkeiten, auch von mehreren Metern. Illegal abgestellte oder kaputte E-Scooter müssen binnen zwölf Stunden eingesammelt werden. Die Verleiher dürfen nur fünf Tretroller an jedem Abstellplatz lassen.

In Düsseldorf sind bisher vier E-Scooter-Betreiber aktiv. Der Sprecher von „Tier“, Bodo von Braunmühl, reagierte am Mittwoch zurückhaltend auf den Entwurf: „Zur Sondernutzungserlaubnis für das Jahr 2020 äußern wir uns gerne, sobald die Rahmenbedingungen dafür in der finalen Fassung vorliegen.“ Und: Rechtlich ist noch gar nicht geklärt, ob der Verleih von E-Scootern eine Sondernutzung oder schlicht eine Nutzung des Straßenraums darstellt.

Neben E-Scooter-Anbietern sollen ab 1. Januar auch Verleiher von Elektrorollern und Fahrrädern an die Sondernutzungserlaubnis gebunden werden. Bisher noch umsonst, werden dann auch für jeden Elektroroller je 20 Euro Jahresgebühr fällig. Leihfahrräder sollen die Anbieter nur fünf Euro Gebühr kosten. Und für Carsharing-Autos fallen monatlich 50 Euro pro Fahrzeug an.

Seit dem Start der Elektro-Tretroller Mitte Juni hatte es in Düsseldorf immer wieder Probleme gegeben. Die Deutsche Bahn reagierte nun ebenfalls: Am Hauptbahnhof wurde diese Woche zum ersten Mal eine gesonderte Parkfläche für E-Scooter gekennzeichnet. Bis zu 40 Fahrzeuge können vor dem Haupteingang zwischen gelben Markierungen abgestellt werden. nel/dpa