Elektro-Tretroller Stadt Düsseldorf will Sondernutzungsgebühr für E-Scooter und Mieträder
Düsseldorf · Aufgrund vieler Beschwerden sollen zudem störende Roller auf Kosten der Verleiher abgeschleppt werden. Die Rechtslage aber ist noch unklar, der Verleiher „Tier“ bleibt gelassen.
Die Stadt Düsseldorf will die Bedingungen für die Verleiher von E-Tretrollern verschärfen und zugleich Verstöße von E-Scooter-Fahrern strenger ahnden. OB Thomas Geisel, Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschle und Ordnungsdezernent Christian Zaum haben sich jetzt darauf verständigt, den Verleihern eine Sondernutzungsgebühr für den öffentlichen Raum aufzuerlegen. Wie hoch die pro Roller und Monat sein soll, ist noch offen, in Rede steht ein Betrag von um die 20 Euro. „Es gab zuletzt immer mehr Beschwerden über störende Roller etwa auf Gehwegen und über Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung“, begründet Zaum diesen Vorstoß der Stadt. Am Dienstag soll die Verwaltungskonferenz mit Geisel an der Spitze die entsprechenden Beschlüsse treffen.
Auch wenn laut Stadt die E-Scooter für viel mehr Beschwerden als etwa die Leih-Fahrräder gesorgt haben, soll die Gebühr auch für die Mieträder und den Elektroroller „Eddy“ der Stadtwerke gelten, das gebiete der Gleichbehandlungsgrundsatz, so Zaum.
Allerdings ist bislang rechtlich noch nicht geklärt, ob eine Kommune für E-Tretroller und Leihfahrräder auf öffentlichen Straßen beziehungsweise Gehwegen diese Gebühr überhaupt erheben darf. Dahinter steht die verwaltungsrechtliche Frage: Handelt es sich wirklich um eine Sondernutzung des Straßenraumes – vergleichbar den Tischen und Stühlen, die der Betreiber eines Straßencafés aufstellt? Oder ist es „nur“ eine „verkehrliche Nutzung im Rahmen des Gemeingebrauchs“? Dann können alle genannten Fahrzeuge kostenlos abgestellt werden, sofern die Nutzung des Weges für andere Verkehrsteilnehmer nicht gravierend beeinträchtigt wird.
Die Stadt glaubt, mit der Sondernutzungsgebühr rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, obwohl Düsseldorf damit in Deutschland den Vorreiter gibt. Man habe mit den E-Scooter-Verleihern wie schon mit den Fahrradvermietern einen Kodex vereinbart, in dem ausdrücklich festgehalten worden sei, dass die Stadt davon ausgeht, dass es sich um eine Sondernutzung des Straßenraums handele, sie aber zunächst aus gutem Willen von einer Gebührenerhebung absehe.
Neben der Sondernutzungsgebühr sollen weitere Vorschriften für mehr Ordnung sorgen. So können Roller, aber auch Leihräder auf Kosten der Anbieter abgeschleppt werden, wenn sie nicht ordentlich „geparkt“ wurden.
Beim in Düsseldorf größten E-Tretroller-Verleiher „Tier“ bleibt man gelassen. Die Frage, ob man gegen eine Gebührenverfügung der Stadt Düsseldorf klagen werde oder ob die Kosten an die Kunden in Form höherer Verleihpreise weitergereicht würden, ließ Sprecher Bodo von Braunmühl unbeantwortet. Man äußere sich nicht zu Spekulationen. Zugleich weist er auf das am Montag zwischen dem Deutschen Städtetag plus dem Städte- und Gemeindebund mit vier großen E-Tretroller-Verleihern vereinbarte Memorandum „Nahmobilität gemeinsam stärken” hin: „Wir sind optimistisch, dass viele Städte diese Rahmenbedingungen als Grundlage für ihr Regelwerk übernehmen.“
Dieses Papier enthält allerdings keine klaren Vorgaben geschweige denn verbindliche Regeln. Neben der Beschwörung einer aktiven Verkehrssicherheitsarbeit bietet es aber zumindest konkrete Empfehlungen für einen „konfliktfreien Betrieb beispielsweise im Hinblick auf falsch abgestellte Fahrzeuge“. So sollen die E-Roller nicht mehr ungeordnet auf Gehwegen, Plätzen oder Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen, stattdessen soll es mehr feste Verleihstationen und gekennzeichnete Bereiche geben.
Ansonsten sollen die Städte selbst vor Ort aufgrund der Erfahrungen mit den Leihfahrrädern konkrete Vereinbarungen mit den Leihanbietern treffen, heißt es in dem Memorandum, denn die ersten Wochen seit der Zulassung hätten gezeigt, dass es sowohl klarere Vorgaben durch die Kommunen braucht als auch eine gute Kommunikation durch die Anbieter.