E-Tretroller Voi: Neuer E-Scooter-Anbieter in Düsseldorf
Düsseldorf · Ab sofort gibt es einen neuen Elektrotretroller in Düsseldorf. Das schwedische Unternehmen „Voi“ bietet seine Roller ab sofort an.
Die Expansion der E-Tretroller-Anbieter in Deutschland ist noch nicht beendet. Die schwedische Verleihfirma Voi will die sogenannten E-Scooter bis Ende des Jahres in 30 bis 35 deutschen Städten anbieten. „Generell sehen wir in allen Städten über 100 000 Einwohnern Potenzial“, teilte Voi mit. Ab sofort ist auch Düsseldorf mit dabei.
Schon jetzt haben die verschiedenen Verleihfirmen tausende Roller in den Großstädten und vielen mittelgroßen Städten aufgestellt. In Düsseldorf waren es aktuell etwa 1 300 bei zwei Anbietern - „Tier“ und „Lime“. Nun sind über Nacht wieder neue hinzugekommen. Diesmal in Orange von der Firma „Voi“.
Was kostet eine Fahrt mit „Voi“?
Wie bei den anderen Anbietern gibt es eine Grundpreis von einem Euro pro Fahrt. Die angefangene Minute kostet zunächst 15 Cent. Das Unternehmen kündigt aber an, dass die Kosten variieren. Die Kosten können „von Minute zu Minute variieren, je nach Stadt, Tag und Uhrzeit“, heißt es auf der Homepage von Voi.
Der Minutenpreis ist aktuell günstiger, als bei den Konkurrenten von Tier und Lime, dafür ist das Fahrtgebiet aber auch kleiner. Die Grenze im Norden liegt aktuell an den Klever Straße/Jülicher Straße. Bei den anderen Unternehmen kann bis zur Johannstraße gefahren werden. Im Osten endet das Voi-Gebiet an der Toulouser Allee. Bei Tier kann bis zur Dorotheenstraße gefahren werden.
Weitere E-Scooter-Firmen bereits angekündigt
In Kürze wollen noch zwei weitere Elektrotretroller-Anbieter in Düsseldorf an den Markt gehen. „Scood“-Roller sollen noch im September nach Düsseldorf kommen. Das Unternehmen will sich vor allem durch Nachhaltigkeit von der Konkurrenz absetzen. Auch das amerikanische Unternehmen „Bird“ kündigte bereits Ende Juli seinen baldigen Start in Düsseldorf an.
In der letzten Woche hatte die Stadt Düsseldorf gemeinsam mit der Polizei gezielt E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Es wurden in erster Linie Verwarngelder wegen „fahren auf der falschen Verkehrsfläche“ verhängt, also in Fußgängerzonen, auf dem Gehweg oder in falscher Fahrtrichtung auf dem Radweg.