Düsseldorf Messe-Brand: Wende im Prozess - und nun das Ende?

Haftbefehl gegen die zwei Angeklagten wurde aufgehoben.

Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. Wende im Prozess um den Brand der Flüchtlings-Unterkunft in der ehemaligen Messehalle im Juni vergangenen Jahres: Die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten Adel Z. und Mohamed B. wurde vom Landgericht aufgehoben, weil kein dringender Tatverdacht gegen die beiden 27-Jährigen aus Algerien und Marokko mehr besteht. Damit könnte der Prozess schon am nächsten Verhandlungstag beendet sein — mit einem Freispruch.

Eine Vielzahl von Zeugen wurden in den vergangenen Wochen vernommen. Dabei hatten sich immer wieder Widersprüche zwischen den Protokollen aus den Polizei-Vernehmungen und den tatsächlichen Aussagen im Prozess ergeben. Offenbar hatte es auch bei den Übersetzungen erhebliche Probleme gegeben.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft stützte sich vor allem auf die Aussage eines 40 Jahre alten Iraners. Der erklärte, er habe Adel Z. dabei beobachtet, wie er eine Flasche Wodka auf einer Matratze ausschüttete und sie anzündete. Wenige Minuten später hatte die ganze Messehalle in Flammen gestanden. Der Sachschaden beträgt rund zehn Millionen Euro.

Entscheidend war die Aussage eines Zimmernachbarn von Adel Z., der erklärte, dass er zum Zeitpunkt der Tat mit dem Angeklagten zusammen war. Danach konnte nicht mehr ausgeschlossen werden, dass es sich um eine Verwechslung handelte. Nach einem Rechtsgespräch mit Staatsanwaltschaft und Verteidigern wurde entschieden, die Haftbefehle gegen die zwei Tatverdächtigen aufzuheben.

Mohamed B., der als Rädelsführer in der Asylunterkunft verdächtigt wurde, hatte sich schon vorher auf freiem Fuß befunden, nachdem der Haftbefehl zunächst außer Vollzug gesetzt wurde. Er war ebenfalls von Zeugen in dem Prozess entlastet worden.