Möbelhaus auch am Sonntag offen
Öffnung an Sonntagen: Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt schickte an die Geschäftsführer des Möbelhauses einen Bußgeldbescheid, in dem sie jeweils zur Zahlung von 500 Euro Ordnungsgeld aufgefordert werden. Die Beteiligungsgesellschaft soll ein Bußgeld in Höhe von 6000 Euro zahlen. Dagegen legten die Geschäftsführer jetzt Widerspruch ein.
Düsseldorf. Als die Geschäftsführer eines großen Möbelhauses in Düsseldorf an zwei Sonntagen im vergangenen Jahr die Türen zum Verkauf öffneten, waren sie sich keiner Schuld bewusst. Schließlich sei es einmal ein VIP-Verkauf gewesen, bei dem nur bestimmte Kunden schriftlich eingeladen wurden, und das andere Mal soll es ein Kulturfest im Stadtteil gegeben haben, das die Öffnung am heiligen Sonntag rechtfertigte.
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt sah dies anders und schickte den drei Herren einen Bußgeldbescheid, in dem sie jeweils zur Zahlung von 500 Euro Ordnungsgeld aufgefordert werden. Die Beteiligungsgesellschaft soll ein Bußgeld in Höhe von 6000 Euro zahlen. Dagegen haben die Geschäftsführer jetzt Widerspruch eingelegt.
Vorgeworfen wird ihnen, am 11. April und 9. Mai 2010 zu einem Sonntagsverkauf in der Zeit von 11 bis 18 Uhr ihre Kunden eingeladen zu haben. Damit hätten sie gegen das Ladenöffnungsgesetz NRW verstoßen.
Ferner sollen sie an beiden Sonntagen Arbeitnehmer beschäftigt haben und somit gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen haben. Ob und wann es zu einem Prozess kommt, ist noch offen.