Düsseldorf Nachgehakt: Katzen auf dem Weg der Besserung

59 verwahrloste Katzen werden im Tierheim wieder hochgepäppelt.

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Die Katzen, die Mitte November aus einem Reihenhaus in Garath gerettet wurden, sind auf dem besten Weg, bald völlig gesund zu werden. „Sie werden zurzeit noch weiter aufgepäppelt. Sie müssen noch an Gewicht zunehmen“, sagt Frank Gassmann, der Leiter des Düsseldorfer Tierheims, in dem die 59 Katzen untergebracht sind.

Gassmann hatte sich im November ein schockierendes Bild geboten: Auf 70 Quadratmetern vegetierten die 59 Katzen vor sich hin, unterernährt, die Ohren entzündet, das Fell verfilzt, verwurmt und voller Zecken, teilweise blind und mit entzündeten Zähnen. Einer alleinstehenden Frau war die Haltung ihrer Tiere über den Kopf gewachsen. Die Katzen hatten sich unkontrolliert vermehrt. Gassmann hatte damals große Bedenken geäußert, ob alle Katzen durchkommen werden. Denn alle Tiere waren von Giardien, kleinen Dünndarm-Parasiten, befallen. Fünf Wochen nach der Rettungsaktion sind sechs der 59 Katzen „ausgeheilt“. Sie müssen aber noch an Gewicht zunehmen. Die anderen Katzen werden weiter wegen der Parasiten behandelt. Lebensbedrohlich ist ihr Zustand aber nicht mehr.

Gassmann bleibt optimistisch, dass die meisten Katzen im Januar in ein neues Zuhause vermittelt werden können. Den Platz braucht das Tierheim auch dringend: „Wir haben nur noch wenig Luft für die Aufnahme neuer Katzen“, sagt er. Zurzeit versorgt das Tierheim 210 Katzen — inklusive der 59 aus Garath. „Normalerweise sind es die Hälfte“, sagt Gassmann. Woran das liegt, kann sich der Tierheimleiter nicht erklären. „Ich habe keine Ahnung, warum es dazu kommt. Entweder die Leute haben kein Geld oder keine Lust mehr auf das Tier“, mutmaßt Gassmann. Gründe nennen die Halter selten bei der Abgabe eines Tieres - wenn sie es überhaupt persönlich machen. Oft werden die Katzen schlicht vor dem Tierheim ausgesetzt.

Welche Konsequenzen auf die Halterin der 59 Katzen zukommen, steht noch nicht fest. Vom Amt für Verbraucherschutz heißt es: „Ein Verfahren wird sicher eingeleitet, derzeit geht es noch um die Klärung, ob ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.“ Dabei gehe es konkret um den Unterschied, ob die „erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“ (Ordnungswidrigkeit) bei den Tieren „länger anhaltend“ oder/und „wiederholend waren“ (dann Straftat).