Düsseldorf-Benrath Neuer Denkmalbereich im Süden
Das Benrather Rathaus-Viertel mit dem Rathaus als Prunkbau wird vor Baulöwen geschützt.
Düsseldorf. Schon bald erhält Düsseldorf einen neuen Denkmalbereich, das Benrather Rathaus-Viertel. Es ist architektonisch und stadtgeschichtlich so wertvoll, dass es den Jugendstilbauten an der Oberkasseler Rheinfront kaum nachsteht. Die Baulöwen der Gegenwart sollen keine Chancen zur Verdichtung, Aufstockung oder Innenhofbebauung erhalten. Dennoch fasste der Kulturausschuss keinen Beschluss, weil das Beiratsmitglied für den Denkmalschutz, Wolfgang Döring, alte Freunde an der Meliesallee wohnen hat und daraufhin dieses Gebiet auch mit einer Denkmalschutzsatzung versehen möchte. Da dies jedoch nicht so schnell geht und die obere Denkmalbehörde nicht wegen dieses eher privaten Einwurfs die ganze Satzung ändern kann, hatte der Fachausschuss Beratungsbedarf. So kommt das Papier also in einer der nächsten Sitzungen wieder auf den Tisch.
Zur Historie: Zwischen 1900 und 1910 wurde die anfängliche „Villen-Colonie-Flora“ in Benrath als städtisches Erweiterungsgebiet angelegt, mit dem Rathaus als Dominante im Quartier. Dieser Musterbau im Stil der deutschen Frührenaissance wurde 1906 bis 1907 von Walter Furthmann errichtet. Denkmalschützer Jörg Heimeshoff schwärmt in seinem dreibändigen Standardwerk von den reichen Gliederungen, Steinkreuzfenstern, Gesimsen und Zwerchhäusern mit den Treppengiebeln.
Ein weiterer architektonischer Glanzpunkt ist die Benrather Rathausstraße 1, ein dreigeschossiger Eckhaus aus dem Jahr 1905, ebenfalls von Furthmann. Es nennt sich „Zum neuen Rathaus“. Zweigeschossige Erker und hohe Giebel mit den für den Architekten typischen Zwerchhäusern im Dachbereich prägen das Bild. Das Haus bildet den Abschluss einer Baugruppe, die fast komplett aus dem frühen 20. Jahrhundert erhalten ist. Dieses Gebäude steht längst unter Schutz. Das gilt auch für die Benrather Schlossallee 73 von 1900/ 1901. Hier hatte der sehr aktive Architekt Carl Tuchscherer seinen Firmensitz. Hier die Details:
Er ist in Straßenführung und Platzbildung, Maßstäblichkeit der Parzellen, dem Verhältnis von bebauter zu unbebauten Flächen und den frei gehaltenen Bereichen im Blockinnern zu respektieren.
Sie gilt in den Proportionen, der Bauweise, der Höhe, der Dachform, der Dachneigung und der Fassadengestaltung.
Das Rathaus ist zwar ein Solitär, aber die Umgebung zeichnet sich durch eine Blockrandbebauung mit markanten Eckbauten aus. Zu schützen sind die dreigeschossigen Wohnhäuser und Reihenhäuser mit ausgebauten Dächern im Umfeld des Rathauses. Auch der Wechsel in eine zweigeschossige Bebauung in einiger Entfernung zum Rathaus ist zu beachten.
Siedürfen nicht zugebaut werden. Das gilt für den Platz vor und um das Rathaus, die Vorgärten, die Gärten, die Grünflächen im Blockinneren. Selbst die Bepflanzung mit Büschen und markanten Einzelbäumen wird festgeschrieben.
Blickbezüge zur St. Cäcilia-Kirche und zum Schlosspark müssen gewahrt werden. Eine pompöse Seniorenresidenz in den Benrather Schlosspark zu setzen, wie sie der einst in Benrath allmächtige Politiker Josef Kürten durchsetzte, wäre heute kaum möglich.
Es geht also um das Zusammenspiel von Grundrissen, Bausubstanz, Freiflächen, Bewuchs und Sichtbezügen. Das Rathausviertel hat aber auch im Gesamtbereich von Benrath eine wichtige Funktion. Es ist Bindeglied zwischen dem alten Ortskern im Osten und dem südlich der repräsentativen Benrather Schlossallee angrenzenden Areal des Benrather Schlosses. Es bindet aber auch das nördliche Industriegebiet an den Ort Benrath.
Bevor der Kulturausschuss den neuen Denkmalbereich durchwinkt, muss die untere Denkmalbehörde klären, warum die Meliesallee parallel zum Schlosspark eine andere Entwicklung nahm und nicht in den aktuellen Plänen berücksichtigt werden kann. Erst dann wird die Denkmalbereichssatzung offengelegt und beschlossen.