Thema des Tages: Blutspende Nicht jeder, der will, darf in Deutschland Blut spenden
Homosexuelle Männer sind per se ausgeschlossen, auch einige chronisch Erkrankte werden bei der Blutspendezentrale nicht aufgenommen.
Düsseldorf. In Deutschland darf nicht jeder Blut spenden. Das soll vor allem der Infektionssicherheit dienen. Wenngleich es nie eine 100-prozentige Sicherheit geben werde, dass Spenderblut frei von gefährlichen Viren und Bakterien ist, sei die Sicherheit in Deutschland „sehr hoch“: Laut dem Paul-Ehrlich-Institut liegt sie bei 99,9 Prozent.
Wer spenden darf und wer nicht, ist in den Hämotherapie-Richtlinien des Transfusionsgesetzes festgelegt. Kontrovers diskutiert wird seit langem der generelle Ausschluss schwuler Männer. Vor zwei Jahren forderte beispielsweise der Niedersächsische Landtag auf eine Initiative der FDP hin die Landesregierung auf, sich für eine Bundesratsinitiative gegen die „diskriminierenden Regelungen“ einzusetzen. Im Landtag Nordrhein-Westfalens forderten im Jahr 2012 Sozialdemokraten und Grüne ähnliches.
Das Gesetz spricht allgemein von „Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten wie HBV, HCV oder HIV bergen.“ Damit meint der Gesetzgeber nicht nur Homosexuelle, sondern auch „heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, beispielsweise Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern.“ Zwar würden alle Blutspenden in Deutschland mit empfindlichen Methoden auf Infektionen wie HIV getestet. In der Frühphase einer Infektion seien jedoch noch keine Antikörper nachweisbar. Deswegen sei der Ausschluss notwendig, argumentiert das Paul-Ehrlich-Institut.
Erfasst wird das Sexualverhalten durch einen Fragebogen vor der ersten Spende. Auf dieser Grundlage wird entschieden, wer zur Blutspende zugelassen werde. 100-prozentige Sicherheit gebe es auch hier nicht: In Deutschland gibt es laut dem Institut jährlich um die 100 zugelassene Blutspender, bei denen ein Test ergibt, dass sie mit HIV infiziert sind. Bei gut der Hälfte dieser Personen komme am Ende heraus, dass sieim Fragebogen bewusst falsche Angaben gemacht haben. Dennoch bestehe kein Grund zur Sorge: In den letzten 20 Jahren seien in Deutschland nur sechs Übertragungsfälle von HIV durch infizierte Blutspenden gemeldet worden.
Aber nicht nur die eigene sexuelle Ausrichtung kann ein Ausschlusskriterium für die Blutspende sein. Das Gesetz regelt weitere Ausnahmen. Ausgeschlossen werden so auch Personen, die an schweren neurologischen Erkrankungen oder schweren Herz- und Gefäßkrankheiten leiden oder litten. Bei Allergikern liegt die Entscheidung im Einzelfall beim Arzt, Drogenabhängige werden generell nicht zugelassen. Für Spender, die aus kritischen Ländern zurückkehren, gelten bestimmte Fristen.