Pöbelei im Ferienflieger: Beleidigter Passagier stellt sich als Polizist vor
Düsseldorf. Die Passagiere hatten sich auf einen ruhigen Flug eingestellt, wollten ihren Urlaub über den Wolken ausklingen lassen. Doch daraus wurde nichts.
Auf dem knapp neunstündigen Flug von Montego Bay nach Düsseldorf wurden sie Zeugen einer lautstarken Auseinandersetzung. Fluggast Sascha M., im knappen Achselhemd gekleidet, stritt sich mit seinem Vordermann, klopfte immer wieder gegen die Kopfstütze des Mannes und nannte ihn ein „fettes Schwein“.
Doch der 38-Jährige geriet an den Falschen. Der genervte Vordermann stellte sich als Polizeibeamter vor: „Ich bin Polizist, das läuft hier so nicht“, sagte er. Sascha M. ließ sich dadurch jedoch nicht einschüchtern. Er beleidigte die Ehefrau des Mannes als „hässliche Alte“. Kurz nach der Landung erstattete der Polizeibeamte Anzeige. Jetzt musste sich der Passagier wegen Beleidigung vor Gericht verantworten.
Über seinen Verteidiger äußerte sich der Mann zu dem Vorfall. Die Beleidigungen seien zwar gefallen, er habe sich aber nicht direkt an den Passagier gewandt. Lediglich mit seinem Kumpel habe er über die anderen Fluggäste gelästert. Außerdem sei er betrunken gewesen, noch an Bord habe er weitergetrunken.
„Es tut mir sehr leid, auch wenn ich mich nicht genau erinnern kann. Normalerweise gehe ich jedem Streit aus dem Weg“, sagte Sascha M. dem Richter. Der Polizeibeamte (45) ist anderer Meinung. „Er machte keinen alkoholisierten Eindruck, sprach sehr deutlich und laut. Schon beim Betreten des Flugzeugs habe er getönt, er wolle die Leute jetzt mal aufmischen. Er sei Knacki und lasse sich von anderen überhaupt nichts sagen.
Der Mann ist mehrfach vorbestraft, saß bereits im Gefängnis, wurde 2008 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Richter verurteilte den Mann wegen Beleidigung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. „Der Fluggast war ihren Provokationen stundenlang im Flugzeug ausgeliefert“, sagte er.
Eine Bewährungsstrafe sei dennoch zu verantworten, weil die letzte Verururteilung wegen Beleidigung zehn Jahre zurückliege. Der Mann muss an den Polizeibeamten und dessen Frau je 100 Euro zahlen. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.