Polizei sucht Verantwortliche für Supermarkt-Einsturz

Düsseldorf (dpa). Nach dem Einsturz der Betondecke einesDüsseldorfer Supermarkts hat die Suche nach den Verantwortlichenbegonnen. Ihnen droht ein Verfahren wegen fahrlässigerKörperverletzung.

"Irgendjemand hat die Zustandshaftung für diesesGebäude", sagte ein Polizeisprecher am Montag. 15 Menschen waren amSamstag von herabstürzenden Trümmerteilen getroffen und verletztworden.

Die Polizei hat einen Sachverständigen eingeschaltet undprüft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss.Als Ursache für den Einsturz der Decke deutet viel auf Materialermüdung hin. Bei dem Supermarktgebäude handelt es sich um ein ehemaliges Kino. Die Betondecke des Saals war eingesackt und hatte eine darunter angebrachte Deckenkonstruktion aus Holz mitgerissen. "Der Sachverständige prüft auch, ob beim Umbau damals alles mit rechten Dingen zuging", sagte der Polizeisprecher.

Wer für den Zustand des Gebäudes haftet, hängt von den Eigentumsverhältnissen ab.Den Rettungskräften hatte sich am Samstag ein Bild der Verwüstung geboten. Herabgestürzte Deckenteile lagen auf dem Boden. Durch herunterfallende Brocken erlitten die Menschen überwiegend Prellungen und Schürfwunden. Lebensgefahr bestand aber bei keinem Verletzten.

Der Sachschaden beträgt nach ersten Schätzungen 500 000 Euro. Was nun? Dirk Looschelders, Professor am Institut für Versicherungsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, erklärt, wer in solch einem Fall haftet und was nun geprüft werden muss:

Wenn die Decke von einem Gebäude wie dem Supermarkt einstürzt - werhaftet dann?

Looschelders: „Im Normalfall haftet dieBetriebshaftpflichtversicherung. Diese umfasst auch die gesetzlicheHaftpflicht als Gebäudebesitzer. Fest steht, dass sich jemand haftbargemacht haben muss - vielleicht durch eine Vernachlässigung derInstandhaltungspflicht. Ein Schaden muss erkennbar gewesen sein. Eswäre zum Beispiel ein klarer Fall, wenn an der Decke Risse zu sehengewesen wären.“

Looschelders: „Dann können eventuell Ansprüche an den Bauherrengeltend gemacht werden. Bei Personenschäden wie in diesem Fallverjährt die Haftung nach 30 Jahren. Es muss jedoch sehr genaugeprüft werden, wo die Mängel herkommen.“

Looschelders: „Die wichtigste Frage, die nun geprüft werden muss,ist: Gibt es einen Haftpflichtigen? Haben sich Supermarktbetreiberoder Hauseigentümer etwas zuschulden kommen lassen? Dafür müssen auchdie Eigentumsverhältnisse geklärt werden.“