Justiz Polizist tötet Hund nach Unfall

Richter sah Gefahr im Verzug. Land muss keine Entschädigung zahlen.

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Ein Nachspiel hatte der tragische Tod von Australian-Shepherd-Hündin Piper vor dem Amtsgericht. Das Tier war von einem Polizeibeamten erschossen worden, nachdem es auf die Autobahn gelaufen war und einen Unfall verursacht hatte. Was Herrchen Lothar W. besonders erzürnte: Der Beamte war einen Tag später zurückgekehrt und hatte Piper die Ohren abgeschnitten. Nun ging es vor dem Amtsgericht darum, ob das Land NRW 2000 Euro Schadensersatz zahlen muss.

An einem Juli-Sonntag 2013 war die Hündin weggelaufen. In einer Ausfahrt der A3 bei Dinslaken wurde Piper von einem Auto erfasst und blieb neben der Fahrbahn liegen. Rund 20 Minuten verhielt sich das Tier völlig ruhig. Ob der Vierbeiner schwer verletzt war oder nicht, blieb ungewiss. Fest steht, dass ein Polizeibeamter seine Dienstwaffe zog und Piper mit einem Schuss in den Kopf tötete. Angeblich war er davon ausgegangen, dass die Hündin sich sich die Wirbelsäule gebrochen hatte.

Danach ließen die Polizisten den Kadaver einfach liegen. Dass er am nächsten Tag die Ohren der Hündin abgeschnitten hatte, begründete der Beamte damit, dass er den Mikro-Chip finden wollte, damit das Tier identifiziert werden konnte. Der befand sich aber im Halsbereich. Das Strafverfahren gegen den Polizisten war eingestellt worden.

Trotzdem fordert Lothar W. vom Land 2000 Euro Schadensersatz, denn bei Piper habe es sich um ein wertvolles Zuchttier gehandelt. Er kritisiert, dass die Polizisten sich nicht bemüht hätten, einen Tierarzt zu alarmieren. Das sei aber wegen der Sommerferien nicht möglich gewesen. Der Richter hielt das Verhalten des Polizisten für gerechtfertigt. Piper hatte theoretisch jeden Moment wieder auf die Autobahn laufen können. Darum müsse das Land nichts zahlen.