Düsseldorf Prozess um DJ in Polizei-Uniform

Fitsos Anwalt lehnt Geldauflage ab. Jetzt müssen Polizisten aussagen.

Theo Fitsos am Mittwoch vor Gericht mit einem Handy-Foto, das ihn in Uniform zeigt.

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Wenn Staatsanwalt Christoph Kumpa die Anklage vertritt, geht es meist um die ganz schweren Jungs. Mittwoch saß ihm DJ Theo Fitsos gegenüber. Der hatte am Rosenmontag 2015 im Quartier Bohème aufgelegt. Beim Kostüm handelte sich um eine echte Polizei-Uniform. Wäre der 54-Jährige damit hinter seinem DJ-Pult geblieben, hätte niemand etwas dagegen gehabt. Doch beim Frische-Luft-Schnappen vor der Türe stand Theo plötzlich einer Gruppe von echten „Kollegen“ gegenüber.

Die erstatteten Strafanzeige. 1200 Euro soll der „musikalische Unterhaltungskünstler“ zahlen. Dagegen wehrt er sich seit Mittwoch vor dem Amtsgericht. „Ich habe nicht gewusst, dass das verboten ist“, verteidigte sich der Grieche. Er habe mit einem Freund, der Polizist ist, Musik gehört. Der habe seine Uniform, die gerade aus der Reinigung kam, danach bei ihm vergessen. Das brachte Fitsos auf die Idee, sich das Hemd mit Dienstabzeichen, Hose und den Original-Polizeigürtel für seinen Auftritt zu borgen.

Es sei klar erkennbar gewesen, dass er kein echter Polizist war, denn weitere Ausrüstung wie Handschellen oder Dienstwaffe habe er nicht getragen: „Die hat der Kollege nicht dagelassen.“ Nach der Begegnung mit den echten Beamten musste Theo die Uniform sofort ausziehen: „Der Geschäftsführer vom Bohème hat mir dann ein Sträflingskostüm für den Rest des Tages besorgt.“ Der Richter stellte fest, dass sich der 54-Jährige des Missbrauchs von Titeln und Dienstabzeichen schuldig gemacht habe, auch wenn er es nicht besser wusste. Das sei strafbar, in dem Fall wollte er das Verfahren aber wegen Geringfügigkeit einstellen — gegen Zahlung einer Geldauflage von 600 Euro. Damit wäre auch die Staatsanwaltschaft einverstanden gewesen. Doch der Anwalt des DJs will, dass sein Mandant freigesprochen wird. Darum sollen nun die Polizisten als Zeugen gehört werden, die Strafanzeige erstattet haben. Wann der Prozess fortgesetzt wird, steht noch nicht fest.