Gericht Prozess um Nachbarschaftsstreit: 90-Jährigen mit Reizgas angegriffen

Düsseldorf · 44-Jährige wollte ihrer Mutter zu Hilfe kommen. Sie muss 500 Euro zahlen.

 Symbolbild

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Begonnen hatte der Streit im Treppenhaus. Dabei soll ein 90-Jähriger seine ebenfalls hochbetagte Nachbarin mit einem Besenstiel angegriffen und verletzt haben. Als die 44-jährige Tochter ihrer Mutter zu Hilfe kam, lief die Sache völlig aus dem Ruder. Sie sprühte dem Senior Reizgas ins Gesicht. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich die Altenpflegerin am Freitag vor dem Landgericht verantworten.

Im August vor zwei Jahren hatte es in dem Mehrfamilienhaus in Eller einen Wasserschaden gegeben. Der 90-Jährige war dabei, im Hausflur aufzuwischen. Dabei kam  ihm die Mutter der Angeklagten in die Quere, die inzwischen verstorben ist. Nach einem heftigen Streit soll der Rentner die Seniorin mit  dem Besenstiel des Schrubbers in ihre Wohnung zurück befördert haben.

„Dabei hat sie eine Verletzung an der Lippe erlitten“, sagte die Altenpflegerin aus. Sie räumte ein, dass sie danach in die Auseinandersetzung eingegriffen und auch Reizgas eingesetzt hat. Der 90-Jährige trug  keine ernsten Verletzungen davon. Vom Amtsgericht war die Frau dafür zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Inzwischen ist die 44-Jährige ausgezogen, weitere Konflikte sind ausgeschlossen. Darum wurde das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt. si