Trauer: Die letzte Reise nach Holland
Ein Düsseldorfer Bestatter wirbt mit günstigen Einäscherungen im Nachbarland.
Düsseldorf. Beerdigungen sind teuer, das gilt besonders in Düsseldorf. Selbst wenn man hier die günstige Bestattungsform der Einäscherung mit Verstreuung der Asche auf einem Streufeld, liegen die gesamten Friedhofsgebühren dafür bei 1420 Euro. Zum Vergleich: Im niederländischen Heerlen kostet die Feuerbestattung mit Verstreuung der Asche 772 Euro. Sind die Friedhofsgebühren der Stadt Abzocke?
"Nein", meint Thomas Eberhardt-Köster. "Die Stadt verdient an den Friedhofsnutzungsgebühren gar nichts", sagt der stellvertretende Leiter des Garten- und Friedhofsamtes. Allein die Verstreuung kostet zwar in Düsseldorf schon 1110 Euro. Aber auch das Aschestreufeld müsse in Ordnung gehalten werden, sagt Eberhardt-Köster.
Und das für immerhin 20 Jahre, so lange beträgt nämlich die Ruhefrist eines Grabes. Unabhängig davon, ob es sich bei der Form der Beerdigung um eine Erd- oder Feuerbestattung gehandelt hat.
Hinzu kommt: Der öffentliche Grünanteil auf Düsseldorfer Friedhöfen beträgt rund 14 Prozent, die Kosten hierfür teilen sich Steuer- und Friedhofsgebührenzahler.
"Die Kosten sind gerechtfertigt", findet auch Walter Pijnenburg vom Bestattungshaus Kops in Bilk. Dabei wirbt das Beerdigungsinstitut mit den günstigen Feuerbestattungen in den Niederlanden. Das Streufeld in Heerlen ist in privatem Besitz, der Betreiber muss sich nicht um die Pflege einer aufwändigen Anlage kümmern. Und genau hier setzen die Niederländer die Preisschere an. Die Verstreuung der Asche schlägt nur mit 70 Euro zu Buche. Dagegen ist die Einäscherung selbst mit 412 Euro sogar 172 Euro teurer als in Düsseldorf.
Von einem BestattungsTourismus will Pijnenburg aber nicht sprechen. Nur rund zwei bis drei Prozent der Düsseldorfer, die eine Feuerbestattung wollten, ließen diese im Nachbarland machen, schätzt er. Bei knapp 2600 Feuerbestattungen im Jahr wären das zwischen 50 und 75 Personen.
Die niedrigeren Gebühren seien aber in den seltensten Fällen ausschlaggebend für die Einäscherung im Nachbarland, sagt Jürgen Salm vom Landesverband der Bestatter. Die Ursachen liegen seiner Meinung nach viel mehr im deutschen Bestattungsgesetz begründet. Denn hierzulande darf nur eingeäschert werden, wer seinen Wunsch vorher auch schriftlich festgehalten hat.
Fehlt das Schriftstück aber, erfüllen viele Angehörige ihren Verstorbenen über den Umweg ins Ausland den letzten Wunsch. Ein weiterer Grund: Während in Deutschland auch Urnen der Bestattungspflicht unterliegen, darf man sie sich in den Niederlanden ins Wohnzimmer stellen. Davor warnt Salm deutsche Kunden aber ausdrücklich. "Die Urne wird zwar ausgehändigt, aber wer mit ihr die Grenze überschreitet, macht sich strafbar. Auch in den Niederlanden gilt für Deutsche deutsches Recht."