Prozess vor Amtsgericht Düsseldorf Erneut Bewährungsstrafe für Mutter nach Sozialbetrug
Düsseldorf · Die 34-Jährige hatte sich Corona-Soforthilfen erschlichen, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
(wuk) Nach einem Sozialbetrug hat das Amtsgericht am Freitag einer dreifachen Mutter (34) eine Haftstrafe von neun Monaten auferlegt, deren Vollstreckung aber zum dritten Mal erneut zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau hatte zugegeben, bei einem Antrag auf Corona-Soforthilfe Anfang 2020 gemogelt und sich dadurch 9000 Euro aus dem Not-Fonds erschlichen zu haben. Zuvor war sie bereits wegen Betrugs beim Arbeitslosengeld sowie beim Mietzuschuss erwischt und jeweils zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt
worden.
Und hatte kurz danach trotzdem den Corona-Zuschuss mit falschen Angaben ergaunert. Sie habe, so versicherte sie, „das mit dem Stichtag falsch verstanden“. Dabei ist die Regelung klar: Solo-Selbstständige oder Kleinstunternehmer, die schon vor Jahresende 2019 tätig waren, durften Corona-Soforthilfe beantragen. Wer erst 2020 ein Gewerbe anmeldete, sollte dagegen leer ausgehen. Die Angeklagte, seit Jahren immer wieder als Betrügerin verurteilt, gab an, sie habe das genau umgekehrt verstanden. Immerhin war sie seit dem 13. Januar 2020 neue Inhaberin eines Back-Shops in einem Supermarkt. „Ich dachte, ich mache alles richtig, und das Geld ist ja auch bewilligt worden!“ Tatsächlich aber vertrauten die Behörden zu Beginn der Corona-Pandemie darauf, dass Antragsteller nicht schummeln – und zahlten damals die Beträge ohne aufwendige Prüfungen aus, um Notlagen schnell zu beseitigen.
Erst im Nachhinein stellte sich bei der 34-Jährigen aber heraus: Außer dem Kindergeld für ihre drei Sprösslinge hatte sie 2019 auf ihrem Bankkonto keinerlei Einkünfte erzielt. Sie habe sich mit dem „Stichtag“ für ihren Back-Shop einfach vertan, beteuerte die Angeklagte. Immerhin stand sie wegen früherer Sozialbetrügereien noch unter Bewährung.
2000 Euro Strafe und Rückzahlung der ergaunerten 9000 Euro
Die Richterin glaubte den Angaben der 34-Jährigen aber nicht und sprach sie wegen erneuten Sozialbetruges schuldig. Zugleich räumte sie der Angeklagten eine weitere, nun schon dritte Bewährungs-Chance ein. Als Auflage muss die 34-Jährige nun – mit einem neuen Arbeitsvertrag als Teilzeit-Verkäuferin – zusätzlich 2000 Euro an die Staatskasse überweisen. Und die ergaunerten 9000 Euro Corona-Hilfe muss sie auch zurückzahlen. Davon, so gab die Angeklagte an, seien „fünf- bis sechstausend für den Back-Shop draufgegangen“. Den Rest habe sie mit ihrer Familie aber einfach verlebt.