Erkrather vor Gericht 40-Jähriger Dieb muss in Haft
Erkrath/Mettmann · Um seinen Drogenkonsum zu finanzieren, stahl ein Erkrather regelmäßig Dinge, die sich gewinnbringend verkaufen ließen. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt.
Dior-Parfüm für 150 Euro geklaut und zur Berufungsverhandlung aus der Strafhaft vorgeführt? Da fragt man sich vor allem eines: Was ist da los beim Angeklagten, wenn man nach einem solchen Diebstahl gleich hinter Gittern
landet?
Die Frage beantwortete der 40-Jährige selbst, während er aus einem Leben erzählte, in dem er seit der Pubertät haltlos herum zu torkeln scheint. Mit einem Joint hatte es angefangen, später kam Ecstasy dazu. Als das nicht mehr reichte, wurde Kokain geraucht. Und von dort war es dann nur noch ein kleiner Schritt zum Heroin – irgendwann hing der Erkrather an der sprichwörtlichen Nadel.
Als er noch den Joint in der Hand hielt, habe er Angst gehabt vor harten Drogen. Aber dann seien da die Partys gewesen und offenbar immer irgendwelche Leute, die irgendwas zum Aufputschen in der Tasche hatten.
Fünfzehn Mal erwischt, Dunkelziffer dürfte hoch sein
Erst waren die Jugendfreunde weg, dann auch die langjährige Freundin. Nach drei Lehrjahren war bei der praktischen Prüfung alles wunderbar gelaufen. Als es bei der Theorie hakte und er für die Wiederholung sechs Monate warten mussten, schlichen sich die harten Drogen ins Leben des Angeklagten. Wie er die bezahlen sollte? Da sah der mittlerweile 40-Jährige offenbar immer nur einen Weg: Diebstähle von Dingen, die sich gewinnbringend an den Mann oder die Frau bringen ließen.
Fünfzehn Einträge gibt es bislang im Strafregister, so oft hat man ihn bislang erwischt. Die Dunkelziffer der nicht entdeckten Taten dürfte hoch sein, anders ließe sich ein derart massiver Drogenkonsum kaum finanzieren. In der Szene spricht man in einem solchen Fall von „Beschaffungskriminalität“ und klar ist auch: Ohne die Sucht gäbe es diese Taten nicht.
Beim Angeklagten hatte irgendwann vor Jahren der klassische „Drehtür-Effekt“ begonnen: Weil er kein Geld für Drogen hatte, wurde Parfum oder was-auch-immer geklaut, wofür er letztlich auf der Anklagebank gelandet ist. Anfangs war es bei Bewährungsstrafen geblieben – irgendwann jedoch war die nächste Tat schon gefolgt, bevor die Bewährungszeit für die letzte abgelaufen war.
Der 40-Jährige wurde zum dem, was die Justiz einen „Bewährungsversager“ nennt und dann wird alles das fällig, was zuvor zur Bewährung ausgesetzt worden war.
Deshalb genügte nun das Parfüm von Dior, um den Dominoeffekt auszulösen. Und nicht nur das: Für die ersten Diebstähle hatte es noch Geldstrafen gegeben, dann wurden es Bewährungsstrafen und zuletzt blieben die wegen des Parfüms verhängten sechs Monate Haft ohne Chance zur Bewährung. Nun also sitzt der Verurteilte in Haft und hoffte darauf, dass der Berufungsrichter ihm gegenüber Milde walten lässt. Dafür braucht man eine positive Sozialprognose, die der Staatsanwalt jedoch nicht sehe konnte. Immer wieder hatte es abgebrochenen Therapieversuche gegeben und der Angeklagte sagte selbst: „Ich habe es immer erst eskalieren lassen, bevor ich die Kurve gekriegt habe.“
Möglicherweise ist die Hafterfahrung eine unangenehme Eskalationsstufe, die einen nachhaltigen Wandel bewirkt. Zu den widerrufenen Bewährungsstrafen aus den Vorverurteilungen kommen nun nochmal weitere vier Monate hinter Gittern wegen des Dior-Fläschchens hinzu.
Dem Angeklagten ist zu wünschen, dass er die bereits angeleierte Therapie durchhält und sein Leben in den Griff bekommt.