Verurteilung bestätigt Nach Rheinbahn-Vorfall: Bewährungsstrafen für Security-Mitarbeiter
Düsseldorf · Erst stellten sie die falschen Fahrgäste für das Stoppen einer Rheinbahn zur Rede, dann schlugen zwei Wachleute auch noch zu. In Notwehr, behaupten beide. Das sahen Richter aber anders.
Für eine Gewalt-Attacke gegen mehrere Rheinbahn-Fahrgäste hat das Landgericht zwei Mitarbeiter einer privaten Security-Firma wegen gemeinschaftlicher, gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die 39 und 40 Jahre alten Männer wurden mit je sieben Monaten Haft auf Bewährung belegt und müssen außerdem je 700 Euro zahlen. Damit hat das Landgericht ein Urteil des Amtsgerichts vom Juli 2020 bestätigt und lediglich die Strafen reduziert.
Die Verteidiger hatten auf Freisprüche gehofft. Ihre Mandanten hätten in Notwehr gehandelt, als sie in einer Septembernacht 2018 von bis zu sechs Rheinbahn-Kunden angegriffen worden seien. Damals hatten drei junge Männer an der Haltestelle Konrad-Adenauer-Platz eine anfahrende Linie der U79 zum Stehen gebracht, indem sie beim anrollenden Zug die Türen gewaltsam öffneten, um noch einzusteigen. Der Zugführer hatte die Security alarmiert, den Angeklagten aber die falschen Verdächtigen gezeigt. In der Folge war es zu Handgreiflichkeiten mit den drei zu Unrecht beschuldigten jungen Männern sowie den drei tatsächlichen Späteinsteigern gekommen. Die von den Angeklagten ausgeteilten Fausthiebe waren laut den Urteilen vom Amtsgericht und jetzt auch vom Landgericht aber nicht durch Notwehr gerechtfertigt. Das Amtsgericht hatte die Sicherheitsmitarbeiter zu je neun Monaten Bewährungsstrafe und zur Zahlung von jeweils 3000 Euro verurteilt. Das wurde in ihrer Berufung jetzt reduziert. Ob die Verurteilten auch dieses Urteil anfechten werden, ist ungewiss. Denn selbst dieses reduzierte Strafmaß könnte für beide Angeklagte bedeuten, dass sie ihre Security-Jobs jetzt verlieren.