Raucher Adolfs: Alles oder nichts

Das Schicksal des 76-Jährigen entscheidet sich an Aschermittwoch vor dem Bundesgerichtshof.

Foto: David Young

Düsseldorf. Für Juristen ist es vor allem eine Grundsatzentscheidung, die am Aschermittwoch beim Bundesgerichtshof gefällt wird: Kann ein Hauseigentümer seinem Mieter das Rauchen in der Wohnung verbieten und wenn, unter welchen Voraussetzungen? „Dass dahinter auch ein Mensch steckt, haben viele offenbar längst vergessen“, sagt Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann, der Friedhelm Adolfs nach Karlsruhe begleiten wird.

Als „rauchender Rentner“ hat der 76-Jährige, der um seine Zwei-Zimmer-Wohnung an der Kühlwetterstraße kämpft, bundesweit Schlagzeilen gemacht. Sogar das russische Fernsehen hat den qualmenden Senior besucht. Doch bisher hat Adolfs seine Popularität wenig Glück gebracht. Sowohl das Amts- als auch das Landgericht haben dem Vermieter Recht gegeben. Adolfs selbst hat seine Zuversicht nicht verloren: „Ich hoffe, dass es gut ausgeht.“

Er hat inzwischen dafür gesorgt, dass der Zigaretten-Rauch aus seiner Wohnung nicht mehr ins Treppenhaus zieht. Im Prozess vor dem Landgericht hatte seine Vermieterin glaubhaft machen können, dass ihr ehemaliger Hausmeister vor der Kündigung mehrfach mündlich abgemahnt worden sei. Lauppe-Assmann: „Allerdings hat der Richter die Revision beim Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen, weil es um eine grundsätzliche Entscheidung geht.“

Das Leben von Raucher Friedhelm hat sich völlig verändert. Der Rentner erscheint nicht mehr im Western-Hemd vor Gericht, sondern im schicken Anzug. Inzwischen hat der Witwer eine neue Lebensgefährtin, die zu ihm hält. Außerdem hat Adolfs eine Menge neuer Freundschaften geschlossen, seit er zu erheblicher Prominenz gekommen ist.

Lauppe-Assmann: „Wie viele von diesen Freundschaften am Ende übrigbleiben, wird man sehen.“ Für seinen Mandanten sei am Aschermittwoch in jedem Fall alles vorbei: „Gegen das Urteil kann man dann nur noch Verfassungsbeschwerde einlegen. Dazu ist der Fall kaum geeignet.“ Der Rechtsanwalt hofft, dass die möglichen Folgen für seinen Mandanten für die Richter eine Rolle spielen: „Der Mann hat sein ganzes Leben als Hausmeister gearbeitet und bekommt eine Rente von unter 1000 Euro.“

Für einen 76-Jährigen sei es fast aussichtslos, eine neue Wohnung zu finden. „Er kann auch den Umzug gar nicht finanzieren. Für ihn geht es um alles oder nichts“, so Lauppe-Assmann. Er bezweifelt, dass es bei dem ganzen Prozess überhaupt ums Rauchen geht: „Friedhelm ist die magere Beute der Immobilieninteressen seines Vermieters.“