Rentner-Ehepaar ließ „aus Spaß“ Luxus-Mode verschwinden

Gesamte Beute nach der ersten Festnahme zurückgebracht. Duo schlug immer im gleichen Kaufhaus zu.

Der größte Teil der Beute bestand aus Jacken und Pullovern von bekannten Herstellern wie Boss, Burberry oder Bogner.

Foto: Archivfoto: Bernd Weissbrod

Düsseldorf. Auf den Spuren von Bonnie und Clyde wandelte ein Rentner-Ehepaar, das über ein Jahr lang regelmäßig ein Mode-Kaufhaus an der Berliner Allee heimsuchte. Abgesehen hatten es Maria und Leonhard M., 76 und 73 Jahre alt, vor allem auf Luxus-Marken. Erwischt wurden die beiden erst, als sich in ihrem Kleiderschrank schon Diebesgut für rund 7500 Euro angesammelt hatte. Gestern musste sich das Ehepaar vor dem Amtsgericht verantworten.

Am 28. Dezember vor zwei Jahren wurden Maria und Leonhard M. vom Ladendetektiv gestoppt, als sie gerade das Geschäft verlassen wollten. Da trug der 73-Jährige ein Hemd im Wert von 129 Euro und eine Weste, die 349 Euro gekostet hätte. Seine Ehefrau hatte sich Kleidung für 199 Euro angezogen, allerdings ohne zu bezahlen. Beide legten sofort ein Geständnis ab.

Danach entschloss sich das Ehepaar, reinen Tisch zu machen. Die beiden packten die gesamte Beute aus den Vormonaten zusammen und brachten sie zurück in das Modegeschäft. Der größte Teil bestand aus Jacken und Pullovern von bekannten Herstellern wie Boss, Burberry oder Bogner. Immer wieder war es Maria und Leonhard M. gelungen, sich heimlich einzukleiden und zu verschwinden.

Nötig hatte das Senioren-Duo die Diebstähle nicht, denn beide verfügen über eine gute Rente. „Aus Spaß“ habe man zum ersten Mal ausprobiert, ob es klappt, mit den Sachen „raus zu gehen“, erklärte die 76-Jährige. Sie habe Freude daran gehabt, „schöne Sachen zu sammeln“. Leonhard L. räumte ein, sich über ein Sonderangebot geärgert zu haben. Den angerichteten Schaden hat das Ehepaar beglichen, übrigens zu Verkaufspreisen, wie die Richterin feststellte. Da beide glaubhaft versicherten, auf solche „Späße“ zukünftig zu verzichten, blieb es bei einer Strafe von jeweils fünf Monaten auf Bewährung.