Rentner erstochen: Prostituierte ist nicht schuldfähig

Schwerer Hirnschaden nach einem Unfall — die 31-Jährige soll jetzt eingewiesen werden.

Düsseldorf. Mit 169 Stichen und Schnitten hatte Petra B. (Name geändert) den Rentner Hasan S. (71) in seiner Wohnung an der Hiddenseestraße getötet. Verurteilt werden kann die 31-jährige Mutter von drei Kindern dafür nicht. Am Dienstag beschloss das Landgericht, die junge Frau dauerhaft in psychiatrischer Behandlung unterzubringen.

Vorher hatte ein Gutachter festgestellt, dass die 31-Jährige an einer schweren seelischen Störung leidet. Auslöser sei ein Autounfall im Alter von acht Jahren gewesen. Dadurch hatte Petra B. eine Hirnverletzung erlitten und verlor ihr gesamtes Sprachvermögen. Die Frau musste praktisch alles neu erlernen und verfügt zudem über einen sehr niedrigen Intelligenz-Quotienten.

Die Folgen des Unfalls lösen bei Petra B. noch heute Wahnvorstellungen aus, die zu absolutem Kontrollverlust führen. Erst einen Tag, bevor die Prostituierte am 26. Juni den Rentner tötete, hatte sie ihren 49-jährigen Lebensgefährten bei einem Spaziergang im Grafenberger Wald mit einem Stock angegriffen und verletzt. Offenbar hatte sie in dieser Phase einen schweren „Schub“.

Am Tag danach besuchte sie Hasan S. in seinem Appartement in Unterrath. Als der Mann den vereinbarten Liebeslohn von 35 Euro nicht zahlen wollte, rastete die Frau völlig aus.

Wie der Gutachter ausführte, sei die Entwicklung der Krankheit im Moment nicht abzusehen. „Eine Wiederholungsgefahr ist zu bejahen“, antwortete der Psychiater auf eine entsprechende Frage des vorsitzenden Richters Rainer Drees. Zunächst müsse Petra B. eine längere Therapie antreten. Danach soll unbedingt eine „Straftataufarbeitung“ erfolgen, was im Moment noch nicht möglich war.

Nach dem Gutachten beantragte die Staatsanwaltschaft, die 31-Jährige einzuweisen. Ein Antrag, dem sich auch die Verteidigung anschloss. Ob Petra B. noch einmal freikommen wird, ist völlig ungewiss.