Düsseldorf Rotlicht-Prozess: Briefe beschlagnahmt
Thomas M. soll aus dem Gefängnis versucht haben, Einfluss auf Zeugen zu nehmen. Ab sofort sollen Angeklagte getrennt werden.
Düsseldorf. Lange plätscherte der Prozess um den Rotlicht-Skandal vor dem Landgericht vor sich hin. Am Dienstag geschah dann Überraschendes: Die Staatsanwaltschaft verteilte sechs Briefe an die Rechtsanwälte. Die hat der mutmaßliche Drahtzieher Thomas M. an der Postkontrolle vorbei aus dem Gefängnis geschmuggelt. Bei Durchsuchungen seiner Zelle, der Privatadresse und der Wohnung eines Bekannten waren die Briefe gefunden worden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft versucht der 49-Jährige, Zeugen aus der Haft zu beeinflussen. Beantragt wurde außerdem, dass gegen seine zwei Mitangeklagten erneut Haftbefehl erlassen wird.
Nach Informationen der WZ sind die Briefe an seine Lebensgefährtin, mehrere Damen und einen Bekannten gerichtet. In einem Schreiben soll Thomas M. seine Freundin um ein Treffen mit einer Ex-Prostituierten gebeten haben, die als Zeugin vorgeladen werden könnte. Der 49-Jährige will angeblich wissen, welche Aussage die Dame machen will. Für die Staatsanwaltschaft ist das ein eindeutiger Versuch, Zeugenaussagen zu beeinflussen.
Das gilt auch für einen Brief an eine ehemalige Mitarbeiterin. Mit der Frau möchte Thomas M. offenbar das Geschäft wieder aufbauen, wenn er aus der Haft entlassen wird. Die Aussicht auf einen Gewinn sei ebenfalls dazu geeignet, die Zeugenaussage der Dame zu beeinflussen.
Johannes Daners, der Anwalt des ehemaligen Bordellbesitzers, entschuldigte sich am Dienstag für das Verhalten seines Mandanten. Es sei natürlich nicht richtig, dass Thomas M. Briefe aus dem Gefängnis geschmuggelt habe: „Aber es dauert teilweise zwei Wochen, bis die Post zugestellt wird.“ Dass tatsächlich Zeugen beeinflusst werden sollen, sehen die Anwälte nicht. Es seien vor allem sehr private Dinge, die der Angeklagte aufgeschrieben habe.
Die Staatsanwaltschaft fordert Konsequenzen. Vom nächsten Verhandlungstag an sollen die verbliebenen drei Angeklagten wieder getrennt werden, damit keine heimlichen Absprachen getroffen werden können. Ob der Haftbefehl gegen die beiden mutmaßlichen Komplizen wieder in Kraft gesetzt wird, will der Vorsitzende Richter Markus Fuchs noch entscheiden.
In dem Verfahren geht es darum, ob in den Bordellen an der Rethel- und der Worringer Straße Freier mit Alkohol, Drogen und Medikamenten betäubt worden sind, um dann die Konten der Männer mit Kreditkarten abzuräumen.