Schnaps an Jugendliche verkauft: 3000 Euro Strafe für Kiosk-Besitzer
Er hatte Rosenmontag Schnaps an Jugendliche verkauft. Der Amtsrichter fand zu dem Verhalten harte Worte.
Düsseldorf. Amtsrichter Günter Hennig fand am Ende klare Worte. „Das ist eine brutale Form von Verantwortungslosigkeit“, gab er am Mittwoch einem 35 Jahre alten Kioskbesitzer mit auf den Weg und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3000 Euro.
Nicht nur, weil der Mann Alkohol an eine Vierzehnjährige verkauft hatte. Er soll das Mädchen auch noch aufgefordert haben, nicht zu verraten, wo sie Wodka, Jägermeister und Bier gekauft hatte.
Rosenmontag vor einem Jahr war Janine (Name geändert) völlig betrunken von Freunden in der Polizeiwache an der Heinrich-Heine-Allee abgeliefert worden. Dem Ordnungs- und Servicedienst verriet sie, dass sie den Alkohol in einem benachbarten Kiosk gekauft hatte. Als Janine wieder halbwegs auf den Beinen war, konnte sie den 35 Jahre alten Besitzer identifizieren.
Wie ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes aussagte, konnte Janine auch den genauen Preis eines Flachmanns nennen, den sie in der Trinkhalle bekommen hatte. Den passenden — inzwischen leeren — Verkaufsständer fand man auf der Ladentheke des Büdchens: „Es haben sich auffallend viele Jugendliche in dem Laden aufgehalten.“
Janine, die an dem Tag Liebeskummer hatte, berichtete, dass sie ab mittags gleich mehrfach in dem Büdchen gewesen sei. Der 35-Jährige habe Alkohol auch an andere Jugendliche verkauft. „Das hast Du nicht von mir“, soll der Angeklagte zu der Vierzehnjährigen gesagt haben. Auch eine gleichaltrige Freundin, die mit Janine unterwegs war, bestätigte die Aussagen.
„Ich habe das nicht gemacht“, erklärte der Kioskbesitzer, der das Geschäft Ende März schließt, empört und bestritt die Anschuldigungen. Er räumte immerhin ein, dass im Juli vergangenen Jahres auch Zigaretten an einen Jugendlichen abgegeben wurden — allerdings von einem Mitarbeiter: „Ich war gar nicht vor Ort“, sagte der Besitzer des Kiosks. Dieses Verfahren wurde eingestellt.
Was den Alkohol betrifft, hatte der Amtsrichter allerdings keine Zweifel an den Zeugenaussagen: „Das ist unglaublich, was in dem Kiosk passierte.“ Der 35-Jährige habe genau gewusst, dass es verboten ist, Spirituosen an Minderjährige abzugeben.
Die Idee, jugendliche Testkäufer in Trinkhallen einzusetzen, wird zurzeit aber nicht mehr weiter verfolgt. Zuletzt war geplant, dass Auszubildende der Stadt dafür eingesetzt werden sollten. Es fanden sich aber nicht genug Interessenten für die Aktion.